Demzufolge sei eine Öffnungsklausel vorgesehen, nach der die Landkreise den Gemeinden nicht allein die stoffliche, sondern auch die thermische Verwertung von Grün- und Bioabfällen übertragen können. Gleichzeitig sollen als unnötig empfundene Regelungen abgeschafft und das Gesetz inhaltlich gestrafft werden.
Der neue Entwurf will zudem konkrete Praxisprobleme lösen: Zur Abholung bereitgestellte Abfälle dürften weder durchsucht noch weggenommen werden. Damit werde verhindert, so die Umweltministerin Tanja Gönner, dass die Abfälle verstreut und die Straßen verschmutzt würden.