Für den Verbraucher kaum nachvollziehbar wäre laut Belland jedoch, wenn sich die Industrie einseitig die Vorteile des Wettbewerbs unter den dualen Systemen sicherte. Auch der Handel müsse mit in die Pflicht genommen werden.
Belland macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Novelle der Verpackungsverordnung bestimmt, dass der Handel Verkaufsverpackungen grundsätzlich nur an private Endverbraucher abgeben darf, wenn diese bei einem dualen System beteiligt wurden. Allerdings verengt der Verordnungsgeber die Beteiligungspflicht auf die Abfüller von Verkaufsverpackungen, also die Industrie. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolgt aber in der Regel durch den Handel. Daher steht dieser besonders in der Pflicht und muss sich entsprechend absichern. Zusätzlich drohen dem Handel bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder.
Um den Handel mit in die Pflicht zu nehmen, bietet BELLANDDual, das bundesweit festgestellte duale System der BellandVision GmbH, einen einzigartigen Weg, um zu vermeiden, dass erzielte Preisvorteile aus dem Wettbewerb der dualen Systeme zur Margenerhöhung bei der Industrie verbleiben. BELLANDDual will den Handel konsequent einbeziehen, so dass es ihm möglich ist, die erzielten Kostenvorteile aus dem Wettbewerb unmittelbar an den Verbraucher weiterzugeben.
In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und BellandVision soll der Handel laut Belland sicherstellen, dass keine unlizenzierten Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden. Für alle Beteiligten soll auf diese Weise die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen erstmals transparent werden.
Dieses Modell wird vom Verordnungsgeber ausdrücklich erlaubt: Pflichten, die nicht höchstpersönlicher Natur sind, können durch Beauftragte erfüllt werden.
Die notwendigen Dokumentationen und Nachweise zur Erstellung der neu vorgeschriebenen Vollständigkeitserklärung erhält der Abfüller jetzt komplett von BELLANDDual.