Die Aufklärungsquote liegt landesweit bei 80 Prozent. Das „Kriminalitätsphänomen“ sei sehr komplex und vielschichtig, schreibt das Ministerium. Generalisierende Einschätzungen seien deshalb kaum möglich.
Eine der Ursachen für den Anstieg der illegalen Entsorgung könnte das Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung am 1. Juni 2005 sein. Die Kommunen seien deshalb aufgefordert, ihr Entsorgungs- und Gebührensystem im Hinblick auf Anreize zur Abfallvermeidung und Stofftrennung zu überprüfen. Außerdem sollten Größe und Zahl der Sammelbehälter und die Abfallrhythmen geprüft werden.