Dies hat auch die Versicherungsindustrie erkannt und ist immer weniger bereit, die Anlagen zu versichern. Um eine Versicherung zu erhalten, müssen grundlegende Anforderungen erfüllt werden. Wie das aussehen sollte, hat der Gesamtverband der Versicherer (GdV) in dem Papier „Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen – Hinweise für den Brandschutz“ zusammengestellt.
Der Bericht enthält Hinweise zur Vermeidung von Bränden und deren Auswirkungen in Recyclingbetrieben. Dabei bezieht er sich ausschließlich auf Abfallbehandlungsanlagen, in denen Siedlungsabfälle und brennbare Sekundärrohstoffe sortiert, aufbereitet und gelagert werden.
Auch ein aus bauaufsichtlicher Sicht ausreichendes Brandkonzept schützt im Schadensfall nicht vor größeren Sachschäden und längeren Betriebsunterbrechungen. Es könne sogar das wirtschaftliche Überleben eines Betriebs gefährdet sein. Dies werde durch Bau- und Betriebsgenehmigungen oft nicht ausreichend berücksichtigt. „Ein aus unternehmerischer und versicherungstechnischer Sicht wirkungsvoller Brandschutz kann daher nur durch ein auf den Betrieb abgestimmtes, schutzzielorientiertes Konzept erreicht werden“, so der GdV. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hänge immer von der Art des Recyclingsbetriebes und der verarbeiteten Stoffe ab. Wichtig sei ein risikoangepasster Brandschutz. Dabei bestehe ein Brandschutzkonzept immer aus vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen.
Vorbeugender Brandschutz
Es sollen die Entstehung von Bränden verhindert, die Ausbreitung von Bränden verhindert, Brände schon im Entstehen erkannt und bekämpft, Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abgewendet und eine Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit verhindert oder minimiert werden. Dabei müssten bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes sowie verfahrenstechnische Maßnahmen möglichst optimal kombiniert werden.
Aus baulicher Sicht sollten soweit möglich nicht brennbare Bau- und Dämmstoffe verwendet werden. Relevant seien außerdem die Anordnung der räumlichen Trennung, die Feuerwiderstandsfähigkeit baulicher Trennungen und der Tragwerke sowie das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe. „Die Ausbreitung eines Schadenfeuers kann durch bauliche oder räumliche Trennungen wirksam begrenzt werden“, heißt es weiter. Daher sollten die Verwendung brennbarer Baustoffe eingeschränkt, Bauteile in ausreichender Feuerwiderstandsdauer ausgeführt, unterschiedliche Betriebsbereiche baulich oder räumlich abgetrennt, großflächige Bereiche unterteilt und Räume und Einrichtungen mit besonderen Brand- oder Explosionsgefahren feuerbeständig abgetrennt werden.
Notwendig sei eine zuverlässige und möglichst frühzeitige Branderkennung. Zudem müssten umgehend wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. „In der Recyclingindustrie sind schwierige Umgebungsbedingungen zu beachten, die das Erkennen und Bekämpfen erschweren. Um häufige Fehlalarme und -auslösungen zu verhindern, sind diese Umgebungsbedingungen bei der Planung und Auslegung der Anlagentechnik zu berücksichtigen“, heißt es.
Dabei komme es nicht nur auf die Früherkennung an. Es sei auch notwendig, Störeinflüsse zu minimieren, um Fehlalarme zu vermeiden. Zum Einsatz kommen können Rauchmelder, Wärmemelder, Flammen- oder Funkenmelder sowie Sondermelder. Dazu zählt der GdV Mehrkriterienmelder, videobasierte Branderkennung, Infrarotkameras und Brandgasmelder.
Auch bei der Brandbekämpfung gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte. Der GdV unterscheidet zwischen automatischen Brandbekämpfungseinrichtungen, manueller Brandbekämpfung sowie Hilfsmitteln und einer Kombination aus den ersten beiden. So gebe es eine Reihe von automatischen Löschanlagen, die mit Wasser, Schaum, Gas oder Aerosol arbeiten. Zu den manuellen Brandbekämpfungseinrichtungen gehören etwa Feuerlöscher, Löschwasserleitungen und Wandhydranten, halbstationäre Löscheinrichtungen, trockene Steigleitungen, Über- und Unterflurhydranten sowie ergänzende Einrichtungen für die Feuerwehr. Notwendig seien auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Beim organisatorischen Brandschutz gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. So sei es sinnvoll, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Dieser sollte bei allen Änderungen bereits innerhalb der Planungsphase einbezogen werden. Der Brandschutzbeauftragte sollte zudem regelmäßig Begehungen durchführen, um die Maßnahmen zum Brandschutz zu kontrollieren. Zudem müsse die Durchführung wesentlicher Maßnahmen zum Brandschutz dokumentiert werden. Notwendig sei auch die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen.
Betriebsangehörige müssten regelmäßig über Brandgefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden. Zudem empfiehlt der GdV, möglichst das gesamte Personal in den Produktions- und Lagerbereichen zu Brandschutzhelfern auszubilden.
Weiter weist der GdV darauf hin, dass Brandschutzanlagen nur in Absprache mit den dafür im Betrieb verantwortlichen Personen außer Betrieb genommen werden dürfen. Eine entsprechende Außerbetriebnahme müsse dem Versicherer angezeigt werden. Für die Dauer müssten geeignete Ersatzmaßnahmen gefunden werden.
Auch durch regelmäßige manuelle Temperaturmessungen könnten gefährliche Zustände frühzeitig erkannt werden. Dazu empfiehlt der GdV handgeführte Wärmebildkameras. Temperatursonden könnten in tiefer sitzenden Bereichen oder anderen schwer zugänglichen Stellen eingesetzt werden. „In Abfallbehandlungsanlagen mit komplexen Strukturen, in denen herkömmliche Brandmeldesysteme durch Störfaktoren wie z. B. Verschattungen beeinflusst werden, stellen die Temperaturmessgeräte eine sinnvolle Ergänzung dar. Diese Maßnahmen können einen deutlichen zeitlichen Vorteil bei der Branderkennung bieten.“
In Abstimmung mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen müssten Feuerwehrpläne erstellt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Dieser müsse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Sinnvoll sei auch ein Einlagerungsplan, in dem die Aufteilung der Lagerfläche und die Art und Menge der gelagerten Stoffe enthält. Dieser sollte ständig fortgeschrieben werden und jederzeit erreichbar sein. Schließlich sollten regelmäßig Begehungen und Brandschutzübungen mit der Feuerwehr durchgeführt werden.
Abwehrender Brandschutz
Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten müsse die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr berücksichtigt werden. Für Einsätze müssten geeignete Zufahrten geschaffen werden, ebenso Aufstell- und Bewegungsflächen. „Die Bereitstellung einer ausreichenden Löschwassermenge kann sowohl aus dem öffentlichen Bereich mit Entnahmestellen im Umkreis von ca. 300 m, aus einem Löschwasserreservoir auf dem Betriebsgelände oder durch Kombination von beidem erfolgen.“
Die Notwendigkeit von Explosionsschutzmaßnahmen ergebe sich objekt- und anlagenbezogen aus der Gefährdungsbeurteilung. Dies betreffe bei Recyclinganlagen vor allem Anlagen für die Aufbereitung von Sekundärbrennstoff, da hier mit dem Auftreten explosionsfähiger Stäube gerechnet werden müsse. Aus Umweltschutzgründen seien vorbereitende Maßnahmen zur Löschwasser-Rückhaltung erforderlich. Diese müssten selbsttätig wirksam und ausreichend flüssigkeitsdicht sein. Zudem dürften Brandbekämpfungsmaßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Außerdem sollte mit den Betreibern der örtlichen Kläranlagen sowie den zuständigen Behörden ein Konzept für die Löschwasserentsorgung festgelegt werden.