Die Umsetzung sei weder rechtzeitig überwacht noch unterstützt worden, und die meisten EU-Länder seien auf diese Aufgabe nicht vorbereitet gewesen. Da es anhaltende Probleme mit der Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten gebe und nicht ausreichend kontrolliert werde, ob Verpackungsabfälle aus Kunststoff auch tatsächlich recycelt werden, werde die Einnahmequelle wahrscheinlich falsch berechnet.
Die Kunststoff-Eigenmittel der EU sollen einerseits zur Rückzahlung der für das Corona-Hilfspaket der EU aufgenommenen Kredite beitragen. Andererseits sollen sie einen Anreiz schaffen, den Verbrauch von Einwegkunststoffen zu verringern, die Recyclingraten zu steigern und die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln. Die Kunststoff-Eigenmittel bestehen aus einem nationalen Beitrag, der mit 0,8 Euro pro Kilogramm nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Plastik berechnet wird. Da die entsprechenden Daten jeweils immer erst nach zwei Jahren vorliegen, basieren die Beiträge auf Prognosen, die im Nachhinein angepasst werden. 2023 beliefen sich die Einnahmen aus den Kunststoff-Eigenmitteln auf 7,2 Milliarden Euro, was 4 % der Gesamteinnahmen der EU ausmacht.
„Nachdem die EU 33 Jahre lang dieselben Arten von Eigenmitteln genutzt hatte, hat sie 2021 eine zusätzliche Einnahmequelle eingeführt, die auf den in den EU-Ländern anfallenden nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basiert. Die Berechnung dieser Abfälle hat jedoch noch zu viele Schwachstellen“, so Lefteris Christoforou, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Wir fordern die Europäische Kommission daher auf, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und die Erfahrungen bei der Erschließung künftiger Einnahmequellen für die EU zu berücksichtigen.“
Die Prüfer weisen darauf hin, dass nur fünf EU-Länder die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hatten. Daher habe die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die übrigen 22 Länder eingeleitet; eines davon sei zum Zeitpunkt der Prüfung noch anhängig gewesen. Nachdem die Umsetzung in nationales Recht abgeschlossen war, führte ein externer Auftragnehmer Konformitätskontrollen durch. In den meisten Fällen, so stellten die Prüfer fest, sei mindestens eine zentrale Bestimmung (z. B. die Definitionen von „Kunststoff“ und „Verpackung“ oder die Berechnung der angefallenen und recycelten Kunststoffabfälle) nicht ordentlich umgesetzt worden. Diese Probleme aufzuarbeiten, kann den Prüfern zufolge Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin dürften die EU-Länder nach Auffassung der Prüfer wahrscheinlich weiterhin uneinheitliche Definitionen und ungeeignete Methoden für die Datenzusammenstellung verwenden, was sich auf die Berechnung ihrer Beiträge auswirke. Daher fordern die Prüfer die EU-Kommission auf, einzuschreiten.
Im ersten Jahr der Umsetzung der Kunststoff-Eigenmittel (2021) hätten 22 EU-Länder einen Betrag prognostiziert, der niedriger gewesen sei als der später anhand der endgültigen Daten berechnete. Die für 2021 insgesamt prognostizierte Gesamtmenge an nicht recycelten Verpackungsabfällen habe um 1,4 Milliarden Kilogramm unter der 2023 gemeldeten tatsächlichen Menge gelegen. Die Folge: Die Kunststoff-Eigenmittel für 2021 seien um 1,1 Milliarden Euro – und somit um fast ein Fünftel der in jenem Jahr erhobenen 5,9 Milliarden Euro – zu niedrig angesetzt worden und hätten aus einer anderen Einnahmequelle ersetzt werden müssen, um den Haushalt auszugleichen.
Die Prüfer weisen darauf hin, dass die EU-Länder unterschiedliche Methoden zur Zusammenstellung der Daten verwenden und die abweichenden Ergebnisse nicht ausgleichen. Sie stellen ferner fest, dass nur sechs EU-Länder Recyclingdaten meldeten, die ganz am Anfang des Verfahrens erhoben wurden, wie in den Rechtsvorschriften vorgeschrieben. Die übrigen hätten hauptsächlich Daten verwendet, die am Ausgang der Sortieranlage erfasst wurden, und mit durchschnittlichen Verlustquoten kalkuliert. Dies mache die Schätzungen der EU-Länder zum Recycling schwer vergleichbar und wenig zuverlässig und behindere die Berichterstattung darüber, wie die in der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Recyclingziele erreicht werden.
Da ausreichende Kontrollen fehlten, bestünde schließlich ein hohes Risiko, dass ein Teil der Verpackungsabfälle in Wirklichkeit nicht recycelt würde. Würden als recycelt deklarierte Abfälle verbrannt, entsorgt oder auf Deponien verbracht, so stelle dies nicht nur eine Umweltstraftat dar, sondern führe auch zu einer ungerechtfertigten Verringerung der Eigenmittel-Beträge. Den Prüfern zufolge besteht dasselbe Risiko auch für aus der EU ausgeführte Kunststoffabfälle, da die EU-Länder derzeit nicht überprüfen könnten, ob die Recyclingbedingungen in Nicht-EU-Ländern den EU-Anforderungen entsprechen. Sie empfehlen daher Maßnahmen, um dieses Risiko einzudämmen.