„Durch die komplizierten Steuerregeln für Sachspenden durch Unternehmen, werden immer noch viel zu viele gebrauchsfähige Waren und Produkte vernichtet, anstatt dass sie in den Wiederverwendungskreislauf kommen“, betont Claudio Vendramin, Vorsitzender von Re-Use Deutschland.
Wenn eine Firma unverkäufliche Ware an gemeinwirtschaftliche, steuerbegünstigte Organisationen spenden möchte, dann wird bislang eine Umsatzsteuerzahlung fällig. Für Firmen und Händler ist es dadurch sowohl einfacher, als auch günstiger, die Waren zu vernichten, als zu spenden.
Diese Regelungen betreffen auch Retouren von Onlinehändlern, die einen immer größer werdenden Teil von unnötig vernichteten gebrauchsfähigen Waren und Produkten ausmachen. Vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 gab es angesichts der besonderen Belastung durch die Corona-Pandemie eine temporäre Aussetzung der Besteuerung. „Wir wollen eine Verstetigung der Ausnahme, um Ressourcen zu schonen und unnötige Abfallmengen vermeiden“, erklärt Claudio Vendramin, Vorsitzender von Re-Use Deutschland.