Alttextilien sind ein knapper Wertstoff. Die Nachfrage ist groß und sorgt für attraktive Preise. Viele Kommunen haben deswegen begonnen, eigene Container aufzustellen und die Sammelware selbst zu vermarkten. Andere suchen die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Recyclingwirtschaft oder aus karitativen Organisationen. Wie bei anderen wirtschaftlich attraktiven Wertstoffen finden kommunale Entscheidungen eine starke Beachtung. Ein großes Ärgernis ist dabei die hohe Anzahl illegal aufgestellter Sammelcontainer. Das Vorgehen hiergegen erfordert eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, die Beachtung verschiedener Vorschriften und manchmal einen langen Atem. Mit der Verabschiedung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 haben sich die Voraussetzungen für gewerbliche Sammlungen grundlegend geändert: Gewerbliche Alttextilsammlungen müssen nun leistungsfähig und die Verwertung hochwertig sein. In die Interessenabwägung fließen einige kontroverse Aspekte ein. Als öffentlicher Auftraggeber müssen Kommunen und örE überdies das Vergaberecht beachten; Dienstleistungsaufträge müssen ausgeschrieben werden. Dienstleistungskonzessionen als interessante Alternative zum Dienstleistungsauftrag unterliegen eigenen Regeln. Das Seminar gibt Handlungshilfen für den Entscheidungs- und Umsetzungsprozess. Dabei wird intensiv auf die sehr zahlreichen Gerichts- und Vergabekammerentscheidungen eingegangen.