„Es kann nicht sein, dass beim Kauf einer Handy-Karte die Vorlage des Personalausweises Pflicht ist, in der Metallbranche aber die vollständige Erfassung dieser Daten aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sein soll.“, so VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz.
Die Unternehmen des deutschen Metallhandels stünden seit Jahren vor dem Problem, beim Ankauf von Altmetallen die Daten des Verkäufers nicht vollständig erfassen zu dürfen. So sei es den Betrieben nach dem Datenschutz untersagt, den Personalausweis eines Lieferanten zu kopieren oder zu scannen.
„Dies führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern, wenn Unternehmen nicht detailliert darlegen können, von wem sie ihr Material bezogen haben.“, so Schmitz.
Der VDM spricht sich daher für eine Gleichbehandlung und damit Änderung der Datenschutzvorschriften für den Metallhandel aus. Schmitz: „Eine wirksame Kontrolle von Rechtsgeschäften ist nur möglich, wenn den Vertragspartnern die Möglichkeit eingeräumt wird, personenbezogene Daten zu erfassen. Das ist im Interesse des Staates und unserer Mitgliedsunternehmen.“
Das Kabinett hatte am heutigen Mittwoch beschlossen, dass Kunden beim Kauf einer Prepaid-Karte für das Handy künftig ihren Ausweis vorlegen sollen.