Dabei übernimmt Interseroh eigenen Angaben zufolge von den Händlern alle Arten von kleinen und großen Altgeräten zu einem festen Pauschalpreis. Die Geräterücknahme werde durch ein spezielles, neu aufgebautes Annahmestellen-Netzwerk sichergestellt, erklärt das Unternehmen.
„Unsere Lösung bietet die Sicherheit fixer Pauschalen (flat rate) im Gegensatz zu entstehenden Rücksendemodellen mit unbekannten Kosten“, so Frank Kurrat, Geschäftsbereichsleiter WEEE von Interseroh. „Zu unserer Leistung zählt selbstverständlich auch das erforderliche Nachweiswesen zur Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen.“
Das neue ElektroG ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet Versandhändler von Elektro- und Elektronikgeräten (Lager- und Versandfläche größer als 400 Quadratmeter) zur Rücknahme alter Geräte. Diese Rücknahme ist durch kostenfreie Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endkunden zu gewährleisten, fasst das Unternehmen in seiner Mitteilung zusammen. Weiter sehe das Gesetz eine Anzeigepflicht über die eingerichteten Rücknahmestellen, Mitteilungspflichten über die zurückgenommenen Altgeräte und Informationspflichten gegenüber den Kunden vor. Die Rücknahmestellen dürfen nicht identisch mit den bereits existierenden rund 1.500 kommunalen Übergabestellen sein. Eine entsprechende Übergangsfrist, bis zu der diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt sein müssen, endet am 23. Juli 2016, heißt es abschließend.