Der Entwurf, den Gemini-Sprecher Hartmut Gaßner von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. am Freitag vorstellte, unterscheidet sich nicht von den Forderungen, die Gemini seit Gründung der Gemeinschaftsinitiative stellt.
Zwar will Gemini die Entsorgungsverantwortung weiterhin zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft aufteilen, allerdings unter Verzicht auf die Dualen Systeme.
Stattdessen soll eine Zentrale Stelle eingeführt werden, die für den Einzug der Lizenzabgaben von den Produktverantwortlichen, die Vergabe der Sortierung und Verwertung nach den Regeln der VOL und die Erstattung der Erfassungskosten der örE nach einem bundeseinheitlichen Standard zuständig sein soll. Für die Trägerschaft der Zentralen Stelle hält Gemini eine Verantwortungsübernahme durch die Wirtschaft für wünschenswert.
Zu den weiteren Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören eine Erweiterung der Erfassung nicht nur auf stoffgleiche Nichtverpackungen, sondern auch auf weitere Wertstofffraktionen wie Altholz und Bioabfälle. Zudem fordert Gemini höhere Erfassungsmengen und Recyclingquoten.
Entwurf Wertstoffgesetz von Gemini
Kompromissvorschlag vom Herbst 2014