Die Änderungen würden nicht nur die gestiegenen Anforderungen an Umschlag und Übergabe insbesondere bei der Glaserfassung betreffen. Auch wachse durch die Vielzahl unterschiedlicher Verträge der zu betreibende administrative Aufwand für die Betriebe erheblich, so der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
„Die von den Systemen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Vergleichsversion ist leider nicht in allen Punkten vollständig und die Anlagen sind ebenfalls unterschiedlich. Von daher kommen die Ausschreibungsteilnehmer bedauerlicherweise nicht umhin, alle Verträge einzeln zu analysieren“, sagte BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen
Zu beachten seien auch die gestiegenen Nachweis- und Mitteilungspflichten. Dazu zähle auch, dass keine Entsorgungsnachweise aus der Erfassung einem Dritten im Rahmen von Branchenlösungen oder Eigenrücknahme zur Verfügung gestellt werden dürften. Die Entsorgungsunternehmen müssten immer mehr Mengendaten zur Verfügung stellen und umfassende Mitteilungen zu Abfuhrterminen und zur spezifischen Ausgestaltung der Erfassungssysteme preisgeben.
Der BDE-Präsident Bruckschen kommt zu dem Fazit: „Erneut werden die Ausschreibungsbedingungen komplexer, aufwendiger und unübersichtlicher. Einer verbesserten Kooperation im Interesse einer zukunftsfähigen Verpackungsentsorgung dient das nicht.“