Laut ORF muss das Abfallunternehmen bis auf weiteres die Dosen-Shredderung einstellen. Loacker Recycling hat dazu anscheinend noch keine offizielle Mitteilung der Behörden erhalten, denn in der Reaktion des Unternehmens heißt es, dass „die Behörden keineswegs einen Betriebsstopp fordern“
Eine Einschränkung oder ein Stopp des Shredderbetriebes stünde nur dann an, wenn eine Gefährdung vom Shredder ausginge. Von einer Gesundheitsgefährdung sei Loacker jedoch weit entfernt, das habe auch Harald Dreher, der Abteilungsvorstand der Abfallwirtschaftsabteilung des Landes, am Montag bestätigt.
Loacker erwartet lediglich „eine Anzeige wegen nicht bescheidkonformer Dokumentation“. Loacker Recycling erklärt das damit, dass durch Aufzeichnungsfehler in der Vergangenheit die Messwerte nicht plausibel sind. Aufgrund dieses Fehlers erwartet Loacker eine Anzeige. Derzeit werde die Plausibilität und Richtigkeit der Messdaten von der technischen Abteilung überprüft und auch für die entsprechenden Maßnahmen gesorgt, um wieder bescheidkonform zu dokumentieren.