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EU-Kommission will UVP-Richtlinie rundum erneuern

Die EU-Kommission will die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Projekten straffen. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtert werden, wie die Europäische Kommission sagt.
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Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde mehrfach geändert, doch hat die Kommission eigenen Worten zufolge nach einer breit angelegten Interessengruppen-Konsultation beschlossen, dass es an der Zeit ist, diesen Rechtsakt komplett zu überarbeiten und den politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen anzupassen.

Die geplanten Änderungen seien auch vorausschauend – neuen Herausforderungen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge, die für die EU als Ganze von Bedeutung sind, werde bei der Umweltverträglichkeitsprüfung künftig Rechnung getragen.

Die Änderungsvorschläge betreffen unter anderem:

– die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. So werde sichergestellt, dass nur Projekte mit signifikanten Umweltauswirkungen einer derartigen Prüfung unterzogen werden. Projekte, die zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen angepasst wurden, und kleinere Projekte mit lokal begrenzten Auswirkungen sollen künftig schneller und zu geringeren Kosten genehmigt werden; auf diese Weise verfügten die Behörden über mehr Zeit, um sich auf die Prüfung von Großprojekten mit großflächigen Umweltauswirkungen zu konzentrieren;

– die Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden. Die Auswirkungen alternativer Vorschläge sollen künftig systematischer geprüft werden, und die zuständigen Behörden werden ihre Beschlüsse genauer begründen müssen;

– die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses für den Fall, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden involviert sind. Diese Änderungen führen zu mehr Rechtssicherheit und wirken prozessbeschleunigend, ohne die Qualität der Prüfung zu beeinträchtigen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sofern sie angenommen werden, werden sie in der EU rechtsverbindlich.

Für weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/eia/home.htm

Quelle: EU-Kommission, mku

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