Das Gesetz, das federführend vom Bundesumweltministerium erarbeitet worden ist, sei eine solide Grundlage, um eine nachhaltige Abfallwirtschaft weiterzuentwickeln. Es erschwere das Rosinenpicken von Wertstoffen aus Haushaltsabfällen auch in Zukunft und sehe ab 2020 zudem eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Deutschland etwa 64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. „Bei der Vorgabe der Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele Kommunen übertreffen diese Quote heute schon“, so Hasenkamp.
Um das Recycling im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes zu stärken, sollten bestehende Schwachstellen in der Kreislaufwirtschaft aufgedeckt werden, zum Beispiel die geltende Verpackungsverordnung. „Wir müssen sie unbedingt reformieren oder gar im Grundsatz in Frage stellen, weil das System intransparent, nicht steuerbar und zu teuer ist. Zudem schafft es kaum Anreize, Abfälle zu vermeiden, und verhindert ein hochwertiges Recycling der Verpackungsabfälle“, so Hasenkamp.
Der VKU setzt sich deshalb seit Jahren für eine neue Wertstofferfassung ein. „Wir wollen ein verbraucherfreundliches System. Denn die Bürger sind unsere wichtigsten Partner in Sachen Mülltrennung“, sagt Hasenkamp. Dabei sei es wesentlich, dass man Verpackungen und Nichtverpackungen nicht mehr getrennt sammelt. Hasenkamp: „Ziel muss sein, ein bürgerfreundliches Sammelsystem zu etablieren und dieses in Einklang mit den Recyclingzielen zu bringen.“