Die gemischte Erfassung ist jedoch nach wie vor zulässig, falls sie die gleichen Qualitätsstandards erreicht oder der Aufbau einer getrennten Sammlung für Altpapier, Metall, Kunststoff oder Glas nicht möglich sein sollte.
Der Vorschlag liegt derzeit beim Parlament und könnte bei Zustimmung zum 1. Oktober umgesetzt werden.