„Die in der Autarkieverordnung festgeschriebene Verpflichtung, Hausmüll aus Baden-Württemberg ortsnah im Land verbrennen zu müssen, verhindert unsinnigen Mülltourismus durch ganz Deutschland und Europa, hat uns eine ökologisch hochwertige Entsorgungsinfrastruktur gebracht sowie zu Planungssicherheit und den bundesweit niedrigsten Abfallgebühren geführt“, erklärte Untersteller in Stuttgart. „So etwas Wertvolles geben wir nicht auf.“
Aber eine Anpassung an EU-Recht war nicht mehr zu umgehen: „Die EU-Kommission hat uns Hinweise gegeben, wie die Autarkieverordnung aus dem Jahre 1999 an aktuelles EU-Recht angepasst werden kann. Diese Hinweise greifen wir gerne auf und halten dabei an unseren bewährten Grundsätzen fest“, so der Umweltminister weiter.
„Wir werden alle betroffenen Verbände und Träger öffentlicher Belange an der Neufassung der Autarkieverordnung umfassend beteiligen und dabei Gelegenheit zur Stellungnahme geben“, teilte Minister Untersteller mit. Das Umweltministerium habe dazu heute eine Anhörung gestartet. „Ich bin zuversichtlich, dass die Anhörung ein positives Votum für unseren Verordnungsvorschlag ergeben wird.“ Ziel sei, dass die überarbeitete Autarkieverordnung zum 1. Juli 2012 in Kraft treten könne.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Autarkieverordnung des Landes Baden-Württemberg ihrer Auffassung nach nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen sei, erklärt das baden-württembergische Umweltministerium.
Die Bundesrepublik Deutschland hat der Kommission am 25. April 2012 die vom Umweltministerium vorgesehenen Anpassungen und Klarstellungen der Autarkieverordnung mitgeteilt und angeregt, das Vertragsverletzungsverfahren ruhen zu lassen und nach den erfolgten Anpassungen und Klarstellungen einzustellen.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert, dass Abfälle effizient zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Müllverbrennungsanlagen müssen für diese energetische Verwertung daher bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einhalten. Die aus dem Jahr 1999 stammende baden-württembergische Autarkieverordnung müsse an diese aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst werden, so das Umweltministerium. Außerdem werde das Ministerium einem Wunsch der EU-Kommission nachkommen und den Anwendungsbereich der von der Autarkie erfassten Abfälle an den europarechtlich definierten Begriff der „gemischten Siedlungsabfälle“ anpassen.