Beide Angeklagten hatten das Urteil der 12. Strafkammer vom Februar dieses Jahres beim Bundesgerichtshof angefochten. Am 7. Dezember haben die Karlsruher Richter die Revision allerdings verworfen.
Die Brüder hatten über mehrere Jahre Bilanzen ihrer Entsorgungsfirmen manipuliert. Mithilfe von Luftrechnungen hatten die Unternehmer mehr als 120 Millionen Euro zwischen der Konzernmutter und verschiedenen Unterfirmen hin- und hergeschoben. Der Betrugsschaden wird, so das Landgericht Münster, mit 300 Millionen Euro beziffert.