Eine Geld- statt einer Haftstrafe habe die Berufungskammer am Montag deshalb verhängt, weil der ehemalige AWG-Geschäftsführer ein Geständnis abgelegt hatte, führt die Zeitung weiter aus. Nach zehn Jahren ist damit das Verfahren endgültig ad acta gelegt worden. 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen gestartet. Dem AWG-Chef Jürgen Hermann sei damals Untreue und Vorteilsannahme zu Lasten des Landkreises vorgeworfen worfen.
Ex-AWG-Geschäftsführer zu Geldbuße verurteilt
Das Stuttgarter Landgericht hat den ehemaligen Geschäftsführer der kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) zu einer Geldbuße verurteilt. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, muss Jürgen Hermann 120 Tagessätze zu 40 Euro zahlen. Das Amtsgericht Waiblingen hatte 2010 noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen uneidlicher Falschaussage gegen ihn verhängt.