Der BDE-Präsident weiß jedoch auch: „Die Beratungen in den Bundestagsausschüssen beginnen in den nächsten Wochen jedoch erst und das Notifizierungsverfahren in Brüssel kann auch noch neue Erkenntnisse bringen.“
Der BDE appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren stets im Fokus zu behalten: die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung der Kreislauf- und Recyclingwirtschaft in Deutschland, die sich den Prinzipien der Ressourceneffizienz verschrieben habe und einen stetig größer werdenden Beitrag zur Rohstoffversorgung und zum Klimaschutz leiste.
BDE-Präsident Kurth: „Für die Erreichung höherer Recyclingquoten und die Bereitstellung von immer größeren Mengen an Sekundärrohstoffen brauchen wir zunehmend industrielle Strukturen, faire Wettbewerbsbedingungen, weitere qualitative Standards und einen Ausbau der Produktverantwortung.“ All diese Elemente seien im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten und stellten, so der BDE-Präsident, einen vernünftigen Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen und der Privatwirtschaft dar. Kurth: „Diese Interessenbalance muss sich auch im finalen Gesetzestext widerspiegeln. Ansonsten riskiert die Politik, dass die nationale Kreislaufwirtschaft ihre strategische Rolle als wichtiger Rohstoffversorger von Industrie und Wirtschaft nicht erfüllen kann.“