Die zulässige Lagermenge wurde danach um bis zu 853 Tonnen überschritten. Da der Verdacht bestehe, dass es sich hierbei zum Brandzeitpunkt um einen teilweise nicht genehmigten Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage handelt und dies ein Straftatbestand nach Paragraf 327 Strafgesetzbuch wäre, hat die Landesdirektion Leipzig die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
„Die Vorgänge um die Kreiswerke Delitzsch zeigen, dass die erforderliche Überwachung durch die zuständigen Behörden in Sachsen funktioniert und Verstöße nicht hingenommen werden“, so Umweltminister Kupfer.