Fünf Minuten nach zwölf – Mindestlohn wird zur Chefsache

Seit Anfang des Jahres gilt in der Abfallwirtschaft der Mindestlohn. Er wirft in der Praxis noch zahlreiche Fragen auf. Sowohl betroffene Abfallwirtschaftsbetriebe als auch die Zollämter vor Ort, die die Einhaltung des Mindestlohns überwachen, müssen sich mit diesem Thema noch intensiv beschäftigen.

Für viele der betroffenen Betriebe steht derzeit die Frage im Vordergrund, für welche Arbeitnehmer der Mindestlohn denn jetzt eigentlich gilt – nur für die, die für abfallwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden, oder für alle?

Doch es tauchen noch andere Fragen rund um das Thema Mindestlohn auf. Diese hängen vor allem damit zusammen, dass prinzipiell jeder Betrieb die Zahl der Mitarbeiter, an die der Mindestlohn gezahlt werden muss, durch geschickte (Neu-)Aufteilung der Betriebseinheiten minimieren könnte.

Lesen Sie in der heute (Montag, 8. Februar) erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, auf was Abfallwirtschaftsbetriebe bei der Einhaltung der Mindestlöhne zu achten haben.

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