Im Zentrum steht die Idee einer Batteriefreiheitserklärung: Sie geht vom annehmenden Entsorgungsbetrieb aus und zielt darauf ab, die vorgelagerte Lieferkette zu mehr Verantwortung und der Einhaltung geltender Entsorgungsregeln zu verpflichten. Ziel ist es, Fehlwürfe von Batterien und Akkus konsequent zu vermeiden und so das Brandrisiko signifikant zu senken.
Um der Entwicklung zunehmender Batteriebrände in der Entsorgung entgegenzuwirken, stellen die beteiligten Verbände auf der Website batteriefreiheit.de allen interessierten Unternehmen der Entsorgungswirtschaft Mustertexte zur Änderung von AGBs und Batteriefreiheitserklärungen zur Verfügung. Ziel ist eine hohe Beteiligung der Unternehmen mit dem Startschuss am 15.05.2025.
Es gibt in Deutschland eine klare Rechtslage, die vorsieht, dass die übergebenen Abfälle frei von Altbatterien und Akkus sein müssen. Dies ergibt sich für lose oder trennbare Altbatterien und Akkus aus § 11 Abs. 1 S. 1 BattG, wonach Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen. Für fest eingebaute Altbatterien und Altakkumulatoren regelt § 10 Abs. 1 S. 1 ElektroG die Pflicht zur getrennten Sammlung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wiederum müssen nach § 14 Abs. 1 S. 2 ElektroG die batteriebetrieben Altgeräte getrennt zur Abholung bereitstellen.
Trotz bestehender Regelungen mangelt es in der Praxis an einer konsequenten Umsetzung. Zudem bleibt Fehlverhalten derzeit folgenlos, da der Vollzug bislang auf wirksame Sanktionen verzichtet. Deshalb kommt es in der Praxis vielfach zu Fehlwürfen, die zu schwerwiegenden Bränden in Recyclingbetrieben führen. Besonders Lithium-Ionen-Batterien stellen eine erhebliche Gefahr dar und sorgen für zahlreiche Brände mit hohen Sachschäden in Anlagen und Fahrzeugen der Entsorgungswirtschaft.
Die Batteriefreiheitserklärung soll jetzt eine eindeutige Verpflichtung des Lieferanten schaffen, ohne Fehlwürfe zu liefern. So müssen alle Akteure alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um keine Batterien oder Akkus in den unsortierten Abfallströmen zu belassen.
Die rapide steigende Zahl von Brandereignissen macht es für Recyclingunternehmen zunehmend unmöglich, eine Brandversicherung zu erhalten. Die Schadenssummen infolge dieser Brände sind häufig so hoch, dass sie die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen gefährden. Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen und wiederholter Forderungen der Verbände sind von der Politik bislang keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt worden, um das Problem nachhaltig zu lösen.
Die Verbände fordern weiterhin effektive gesetzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlwürfen wie die Einführung eines Batteriepfands, die Einrichtung eines herstellerfinanzierten Brandschutzfonds und ein Einweg-E-Zigaretten-Verbot. Sie appellieren zudem an die Verantwortung aller Beteiligten in der Entsorgungskette. Es bedarf dringend einer klaren und konsequenten Umsetzung der bestehenden Vorschriften, um die Sicherheit in der Recyclingbranche zu gewährleisten.