Die EU-Kommission hat gegen 15 große Automobilhersteller und die Vereinigung europäischer Automobilhersteller (ACEA) Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 458 Mio. EUR verhängt, weil sie sich über viele Jahre lang an einem Kartell zum Recycling von Altfahrzeugen beteiligt hatten.
Das Kartell betraf zwei Aspekte und hat damit direkt die kleinen und mittelständischen Autoverwerter benachteiligt:
Zum einen vereinbarten die beteiligten Unternehmen, den Demontagebetrieben die Aufarbeitung von Altfahrzeugen nicht zu vergüten. Vielmehr einigten sie sich darauf, das Recycling von Altfahrzeugen als ausreichend rentables Geschäft zu betrachten und mit dieser Begründung den Demontagebetrieben keine Vergütung für ihre Dienstleistungen zu zahlen („Strategie zur Nichtvergütung der Verwertung“). Außerdem tauschten sie sensible Geschäftsinformationen über ihre individuellen Vereinbarungen mit Demontagebetrieben aus und stimmten ihr Verhalten gegenüber diesen ab.
Zum anderen vereinbarten sie, nicht aktiv zu bewerben, wie viele Teile von Altfahrzeugen wiederverwendbar sind und in welchem Ausmaß recyceltes Material in Neuwagen eingebaut wird. Ihr Ziel war es, Verbraucher daran zu hindern, bei der Wahl eines Fahrzeugs auf Recyclinginformationen zurückzugreifen, was den Druck auf Unternehmen verringern könnte, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.
Dieses Verhalten der beteiligten Automobilhersteller zeigt aus Sicht der Verbände wie wichtig die in der kommenden End-of-life Vehikel (ELV) Verordnung geplante Regelung in Art. 18 (4) ist, wonach die Organisationen der Herstellerverantwortung für eine angemessene Vertretung der Erzeuger und Abfallbewirtschafter in ihren Leitungsgremien sorgen müssen.
Insbesondere begrüßen die Verbände, dass dieser Passus von den Berichterstattern im europäischen Parlament Jens Gieseke (EVP) und Paulius Saudargas (EVP) noch einmal klarer gestellt wurde, in dem der Bericht eine angemessene Vertretung in Leitungsgremien der Organisationen, einschließlich der Exekutiv- und Beiräte umfasst.
Das einige Abgeordnete des europäischen Parlaments wiederrum die Streichung des Art. 18 (4) gefordert haben, zeigt aber leider auch, dass offensichtlich immer noch versucht wird eine solche Beteiligung zu verhindern. Dass obwohl die kartellrechtlichen Strafen und das Vorgehen einiger Automobilhersteller in der Vergangenheit deutlich zeigen, dass eine solche Beteiligung unumgänglich ist.
In diesem Zusammenhang möchten die Verbände, in deren Reihen die deutschen Autoverwerter vertreten sind, zunächst positiv hervorheben, dass die Verbände der Automobilindustrie, der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sowie vereinzelte Automobilhersteller schon seit längerem im Dialog mit den Autoverwertern stehen.
Eine Vielzahl der Automobilhersteller hält sich allerdings, was den Dialog mit den Autoverwertern angeht, noch deutlich zurück.
Das ist aus Sicht der Verbände bei den Herausforderungen an das Altautorecycling durch die Elektromobilität und die durch die ELV-Novelle geplanten zusätzlichen Demontageverpflichtungen allerdings kein Weg.