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Koalitionsvertrag: Wenig Konkretes

Gestern hat die potenzielle Regierung ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ werden auf 144 Seiten die für die kommende Legislaturperiode geplanten Aktivitäten vorgestellt.
(Quelle: Pixabay, Felix Mittermeier)
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Als wesentliche Ziele nennen die Parteien Chancen und Wohlstand für alle, Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Sicherung von Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit, einen handlungsfähigen Staat, Migration und Integration sowie die Stärkung von Leistungsträgern und ihren Familien.

Im Bereich Wirtschaft soll unter anderem eine Gründerschutzzone zur Förderung von Innovationen geschaffen werden. In einem Deutschlandfonds sollen mindestens 10 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt werden. Die Energiekosten sollen gesenkt und Genehmigungsverfahren verkürzt werden. 

Die Stahlindustrie soll bei der Transformation unterstützt werden. Dies schließt explizit auch das Stahlrecycling mit ein. Ebenso soll der Chemiestandort Deutschland gestärkt werden, inklusive des chemischen Recyclings und einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe. Gefördert werden soll ebenfalls die Batteriezellfertigung, auch hier wird das Recycling ausdrücklich genannt. 

Grundsätzlich soll der Primärrohstoffverbrauch reduziert werden. Die heimischen und europäischen Ressourcen sollen besser genutzt werden, zudem sollen Rohstoffimporte diversifiziert werden. Die Nationale Kreislaufwirtschaft soll „pragmatisch“ umgesetzt werden. Zudem soll es eine Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen geben.

Die Koalition an den Klimazielen ebenso festhalten wie am Emissionshandel. Dazu heißt es: „Die CO₂-Einnahmen geben wir an die Bürger und Bürgerinnen zurück.“ Das klingt zunächst nach Klimageld, wird aber in einem späteren Kapitel konkretisiert: Das Zurückgeben erstreckt sich auf die Senkung der Stromkosten und Investitionen in die Klimaneutralität. Die erneuerbaren Energien sollen weiter ausgebaut werden, zudem soll der Einsatz von CCU und CCS gesetzlich geregelt werden.

Der Absatz zur Kreislaufwirtschaft befindet sich im Kapitel „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“. Er umfasst sechs Zeilen. So soll auf Basis der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Eckpunktepapier mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen erstellt werden. Weiter will die Koalition den § 21 des Verpackungsgesetzes reformieren und die EU-Verpackungsverordnung umsetzen. Das chemische Recycling soll Teil der Abfallhierarchie werden, die Sammlung von Altbatterien und Elektroaltgeräten verbessert und eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden. 

Für alle geplanten Maßnahmen gilt, dass sie unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.

Zum Koalitionsvertrag

Quelle: RECYCLING magazin

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