Demnach wird schwarze Masse künftig als gefährlicher Abfall eingestuft. In Übereinstimmung mit dem Basler Übereinkommen und der Abfallverbringungsverordnung soll dies zu einer besseren Kontrolle der Verbringung von schwarzer Masse führen und sicherstellen, dass schwarze Masse in der europäischen Wirtschaft verbleibt. Damit soll die Versorgungssicherheit für Rohstoffe und Energie und die strategische Autonomie der EU gestärkt werden.
Es wurden neue spezifische Abfallcodes eingeführt, um die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus verschiedenen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu identifizieren und zu unterstützen, darunter:
- Abfälle aus der Batterieherstellung
- Abfälle aus Altbatterien
- Zwischenfraktionen aus dem Batterierecycling
Die Änderung berücksichtigt das Aufkommen neuer Batteriechemien und führt neue Abfallcodes für lithiumbasierte Batterien und Zwischenabfallströme aus dem Batterierecycling („schwarze Masse“) ein, um deren ordnungsgemäße Handhabung innerhalb und außerhalb der EU sicherzustellen.
Lithium-, Nickel- und Zink-basierte Altbatterien sowie Natrium-Schwefel- und Alkali-Altbatterien werden nun als gefährlich eingestuft. Ein neuer Gefahrgutcode für Lithium-basierte Batterien für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle wurde ebenfalls hinzugefügt.
Die Änderung des Abfallverzeichnisses tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, wenn das Europäische Parlament oder der Rat der EU keine Einwände gemäß Artikel 290 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU erheben.