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Deutsche Kleiderstiftung ruft zu bewusster Altkleider-Spende auf

Die Deutsche Kleiderstiftung begrüßt, dass die EU-Abfallrahmenrichtlinie überarbeitet werden soll. Die Richtlinie hatte bei Verbrauchern zu Jahresbeginn für Unsicherheit gesorgt. Viele verstanden sie pauschal als Verbot, Textilien in den Restmüll zu werfen. Nun verständigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, die EU-Abfallrahmenrichtlinie anzupassen.
(Quelle: Unsplash, Hannah Morgan)
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Die geänderte Fassung soll künftig eine klare Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu „wiederverwendbaren Textilien“ liefern. Dies ist wichtig für soziale Einrichtungen und Secondhand-Märkte, da sie auf eine gute Qualität von Textilien angewiesen sind. Die Deutsche Kleiderstiftung appelliert, bereits jetzt nur tragbare und intakte Textilien sowie Schuhe zu spenden.

​„Wir sind auf dem richtigen Weg, weg von einer linearen hin zu einer zirkulären Kreislaufwirtschaft“, so Ulrich Müller, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Kleiderstiftung. Bald sollen die EU-Mitgliedstaaten von Herstellern eine Gebühr verlangen können – je nachdem, wie lange ihre Textilien halten und wie strapazierfähig sie sind.

Hersteller sollen für das Lebensende ihrer Produkte Verantwortung übernehmen. Das soll sie dazu anregen, haltbarere Textilien zu entwickeln, die sich einfacher wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen. Dieses Prinzip gilt nicht nur für die Produktion neuer Textilien, sondern auch für den verantwortungsvollen Umgang mit bereits genutzter Kleidung. Durch gezieltes Upcycling können aus alten Stücken neue, langlebige Textilprodukte entstehen. An diesem Ansatz arbeitet die Deutsche Kleiderstiftung bereits seit einem Jahr in ihrem „CharityLab“ am Berliner Forschungsstandort Adlershof und entwickelt dort praxisnahe Lösungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der Textilbranche. Neben der Erfüllung humanitärer Aufgaben verfolgt die gemeinnützige Organisation damit auch das Ziel, hochwertige Kleidung länger nutzbar zu machen und eine nachhaltige Nachnutzung zu fördern. Dafür beschäftigt sie unter anderem Designer und eine Bekleidungstechnikerin.

Die gesetzliche Getrenntsammelpflicht seit dem 01.01.2025 verpflichtet die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Entsorgungsmöglichkeit zu bieten. Die für eine Spende geeigneten Textilien und Schuhe können bereits zuhause aussortiert und versandkostenfrei per Paket an die Kleiderstiftung verschickt werden. „Nur wenn Kleidung lange weitergetragen wird, sinkt die Nachfrage nach neuen Textilien – besonders nach günstiger Ware mit geringer Qualität“, gibt Ulrich Müller zu bedenken.

Quelle: Deutsche Kleiderstiftung

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