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Fachkongress Recycling in Stockstadt

17 Monate nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zogen Referenten und Teilnehmer beim Fachkongress Recycling in Stockstadt ein Fazit zur Verordnung über die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. In den Vorträgen wurde deutlich, was im Zusammenhang mit der EBV bereits gut läuft und an welchen Stellen noch Optimierungsbedarf besteht. Hersteller, Verwender, Behördenvertreter, Rechtsanwälte und Sachverständige zeigten ihre Sichtweisen auf und nahmen immer wieder Bezug auf die Praxis.
Fachkongress Recycling in Stockstadt
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Zum Fachkongress Recycling am 12. und 13. Februar 2025 fanden sich rund 200 Teilnehmende im Coreum in Stockstadt ein. Zum Auftakt am 12. Februar nahmen viele Teilnehmer*innen an einer Führung durch den Expo-Park des Coreums teil, bei der Recyclinglösungen präsentiert wurden.

Der Praxisbezug stand während der gesamten Veranstaltung im Vordergrund. Dies betonte auch Johannes Schlenter, Vorstandsvorsitzender des DA, in seiner Eröffnungsrede am 13. Februar, dem eigentlichen Kongresstag. Der Untertitel „Von der Praxis für die Praxis“ wurde bewusst gewählt, um allen Beteiligten Lösungsansätze aus der Praxis zu bieten. Michael Weiß, Vorsitzender des Fachausschusses Recycling und Entsorgung des DA, führte durch das Vortragsprogram. Katrin Mees, Leiterin des DA-Büros in Berlin, führte in die Thematik ein und gab zunächst einen Überblick über die Ergebnisse der Mitgliederbefragung zur Umsetzung der EBV und zeigte die Hauptprobleme bei der Umsetzung auf, wies aber auch auf mögliche Lösungsansätze hin.

Akzeptanz der Recyclingbaustoffe profitiert von der EBV

Als jemand, der direkt von der EBV betroffen ist, berichtete Robert Oettinger, Geschäftsführer der Oettinger GmbH von Best Practice Beispielen zur Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen und Böden. „Eine EBV ist besser als 16 unterschiedliche Regelungen. Die Akzeptanz der Recyclingbaustoffe ist gestiegen. Die Hersteller, die vorher schon gut und sauber gearbeitet haben, fahren auch jetzt sehr gut“, so der Unternehmer.

Klaus Mesters von der KM GmbH für Straßenbau und Umwelttechnik brach in seinen Ausführungen das komplexe Thema der Fremdüberwachung für die Hersteller herunter und zeigte auf, dass aufgrund seiner Erfahrungswerte zur Fremdüberwachung durch die Grenzwerte der EBV durchaus Stoffstromverschiebungen nachweislich erkennbar sind. Neben seiner Vorstellung von zahlreichen praxisnahen Lösungen berichtete Christoph Bocker vom Umweltamt des Kreis Steinfurt vom regelmäßigen Austausch mit anderen Landkreisen. „Die EBV ist kompakt, aber zu wenig spezifisch“, so seine Hauptkritik.

Abfallende für alle MEB möglich?

Rechtsanwalt Dr. Markus Pauly gab einen Überblick zur gesetzlichen Ausgangslage und die inhaltliche Entwicklung der EBV mit Blick auf das Abfallende. Die verschiedenen Ländererlasse berücksichtigten bedauerlicherweise nur die guten Qualitäten der MEB, jedoch auch Material der Klasse RC-2 und RC-3 könne aus Sicht des Rechtanwaltes das Abfallende erreichen. Die Verordnung unterliege erheblichen rechtlichen Zweifeln. Er zeigte eindrücklich, dass der Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen bereits auf der aktuellen Rechtslage nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für sein Material das Abfallende erreichen kann, wies fairerweise in diesem Zusammenhang aber auch auf die möglichen Haftungsrisiken des Unternehmers hin. „Wenn die Anforderungen für das Ende der Abfalleigenschaft erfüllt sind, entfällt die Abfalleigenschaft“, so Pauly. Das Abfallende sei also für alle MEB möglich.

Eine Podiumsdiskussion brachte die spannende Divergenz zwischen den politisch oft gefeierten Visionen einer zukünftigen Kreislaufwirtschaft und den aktuell technisch sowie wirtschaftlich realisierbaren Möglichkeiten auf anschauliche Weise zur Sprache. Die gehypten Bauteilbörsen und der Gedanke alles wiederverwenden zu müssen, seien realitätsfremd, da eine 100%ige Wiederverwendungsquote gar nicht zu leisten sei.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war das Ziel der EBV. Dieses bestand in der Rechtssicherheit, einer einheitlichen Regelung für alle Bundesländer und mehr Absatz für RC-Materialien. Michael Weiß, der die Moderation der Podiumsdiskussion übernahm, fragte die Teilnehmer vor diesem Hintergrund nach dem Umsetzungsstand und ob die Akzeptanz gesteigert werden konnte. Einen deutlichen Zuwachs könne man bei der mobilen Aufbereitung in größeren Abbruchunternehmen beobachten, jedoch gleichermaßen einen Zuwachs der Überwachung. Abschließend sollten die Diskutanten ihre Wünsche an den Verordnungsgeber nennen. Um eine Gleichwertigkeit zwischen Primär- und Sekundärbaustoffen zu erreichen, müssten die technischen Prüfungen beider Materialien auch vereinheitlicht werden, denn die umfangreichen Untersuchungen gemäß EBV gelten derzeit nur für Sekundärmaterialien. Die technische Gleichwertigkeit von RC-Materialien sei gegeben, zu verordnen sei deshalb eine Vorrangpflicht für RC-Material. Die Unterstützung der öffentlichen Hand sei zur Förderung der Akzeptanz und der Nachfrage ebenso wünschenswert.

Dass die Herstellung von Gesteinskörnungen und Zuschlagstoffe für R-Beton ein zweites Standbein für Aufbereiter sein kann, demonstrierte Michael Kreppold, Geschäftsführer der Konrad Kreppold GmbH. Zum Abschluss gab Dr. Gregor Silvers von der Max Wild GmbH einen weiteren Praxiseinblick zur firmeneigenen Bodenwaschanlage und beantwortete damit die Frage, wie man die Qualität des Endproduktes steigern kann.

Quelle: Deutscher Abbruchverband

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