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Kein nationaler Alleingang beim europäischen Emissionshandel für TAB

Heute wurde im Bundestag die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) beschlossen. Eine Zertifikatspflicht/Abgabepflicht für TAB im EU-ETS I wird es vorläufig nicht geben. TAB verbleiben also zunächst im BEHG mit Berichts- und Abgabepflichten und müssen nun zusätzlich nach den Regeln des EU-ETS I berichten.
Foto: Denny Franzkowiak; pixabay.com
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Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD: „Damit ist klar, dass die unsinnige Regelung, die Abfallverbrennungsanlagen im nationalen Alleingang vorzeitig in den europäischen Emissionshandel aufzunehmen, vom Tisch ist. Das ist ein großer Erfolg für die Branche! Damit konnte die ITAD ihre Argumente durchsetzen. So bleibt der Branche, und somit dem Bürger und den Unternehmen, nicht nur ein zusätzlicher finanzieller Aufwand von schätzungsweise rund 500 Mio. € in 2027, sondern auch ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand erspart.“

Es sei wünschenswert gewesen, den Preiskorridor ab 2026 (von 55 bis 65 € pro Tonne CO2) in einen Festpreis umzuwandeln. Für ein Jahr ein derartiges System im BEHG aufzubauen und zu managen, bedeute trotzdem noch einen gravierenden Arbeitsaufwand.

Die thermische Abfallbehandlung ist die einzige Branche, die zwei unterschiedliche Berichtsformate einzureichen hat. Nach dem BEHG muss bereits ab 2024 berichtet, verifiziert und bezahlt werden. Die EU-Umsetzung in Form des TEHG kommt hinzu – die Berichts- und Überwachungspflichten sind nicht deckungsgleich

„Um die Klimaschutzaktivitäten der Branche voranzubringen, hätten wir uns auch die Verabschiedung des CO2-Speicher- und Transportgesetzes (KSpTG) erhofft. Das Gesetz hätte die Grundlage gelegt, damit CO2 aus TAB abgeschieden, mittels Pipeline transportiert und entsorgt hätte werden können. Dies ist nun Aufgabe der neuen Bundesregierung,“ ergänzt Martin Treder, stellvertretender Geschäftsführer der ITAD.

Quelle: ITAD

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