Was politisch gewollt ist, scheitert aber häufig am bestehenden Regelwerk. Es behindert den Einsatz industriell hergestellter oder rezyklierter Gesteinskörnungen durch nicht mehr zeitgemäße Konzepte zur Bewertung der Umweltverträglichkeit. Daher haben sechs Unternehmen und Verbände einen regulativen Anpassungsbedarf an die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt, Verkehr und Bau sowie alle betreffenden Landesministerien adressiert. Sie fordern die Bewertung der Umweltverträglichkeit anhand von Eluatwerten des Bauprodukts – ein Prozedere, das seit Langem im Verkehrswegebau etabliert und bewährt ist – und nicht auf Basis von Feststoffgrenzwerten für einzelne Bestandteile. Dies gilt sowohl für die derzeit verwendeten Materialien als auch für die neuen Nebenprodukte einer transformierten Industrie.
In ihrer Stellungnahme weisen die Initiatoren auf einen widersprüchlichen Status quo der Regularien hin: Sekundärrohstoffe, die im Straßen- und Wegebau in verschiedenen ungebundenen oder gebundenen Anwendungen – seit dem 1. August 2023 nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – eingesetzt werden dürfen, werden aufgrund der Vorgaben des Anhangs 10 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – den Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG) – bei Bauprodukten als Bestandteil einer dichten Betonmatrix ausgeschlossen. Und das, obwohl die Regelwerke für den Verkehrswegebau eine schadlose Verwendung des Materials unter Berücksichtigung der jeweiligen Einbaubedingungen gewährleisten. Zudem kommen in den ABuG abweichende Elutionsverfahren zum Einsatz, was die Vergleichbarkeit der Analysen nach EBV und ABuG de facto unmöglich macht.
Die Verbände und Unternehmen weisen zudem darauf hin, wie dringlich Anpassungen sind: „Eine effektive Nutzung von Sekundärrohstoffen und -baustoffen braucht ein einheitliches, praxisorientiertes Regelwerk, das neben den technologischen auch die Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz berücksichtigt. Hierbei muss der Fokus auf dem Endprodukt liegen. Veraltete und nicht sachgerechte Regelungen hemmen nicht nur die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Sie könnten auch dazu führen, dass große Mengen hochwertiger und umweltverträglicher Sekundärrohstoffe in Zukunft auf der Deponie landen. Es besteht also akuter Handlungsbedarf!“
Zu den Unterzeichnern zählen die ITAD, Afarak Elektrowerk Weisweiler, die IGAM, das FEhS, Aurubis und Peute Baustoff.