AZuR fordert Anerkennung des Abfallendes für chemisch recycelte Materialien

Das AZuR-Netzwerk setzt sich für eine klare regulatorische Anerkennung des Abfallendes für Materialien ein, die im chemischen Recycling von Altreifen entstehen.
AZuR fordert Anerkennung des Abfallendes für chemisch recycelte Materialien
In chemischen Recyclingverfahren entstehen aus Altreifen wertvolle und stark nachgefragte Rohstoffe, unter anderem recovered Carbon Black (rCB) und Tire Pyrolysis Oil (TPO). Im ersten Prozessschritt werden dabei die Altreifen mechanisch zerkleinert, um danach einem energieautarkem, thermolytischen Prozess unterzogen zu werden, welcher die langen Molekülketten des Reifenmaterials auflöst. Copyright: Robert Weibold GmbH
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Insbesondere recovered Carbon Black (rCB) und Tire Pyrolysis Oil (TPO), die durch Thermolyse-Verfahren aus Altreifen gewonnen werden, sollen als wertvolle Sekundärprodukte und nicht als Abfall eingestuft werden. Die mangelnde Harmonisierung zwischen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Chemikalienverordnung REACH könnte ansonsten das Aus der chemischen Kreislaufwirtschaft für Altreifen bedeuten.

Das chemische Recycling von Altreifen ermöglicht die Rückgewinnung wertvoller Sekundär-Rohstoffe wie rCB und TPO, welche fossile Materialien in der Industrie ersetzen können. Doch das Potenzial dieser wiedergewonnenen Rohstoffe zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union wird durch die Nichtharmonisierung der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) mit der Chemikalienverordnung (REACH) beeinträchtigt.
Da diese beiden zentralen EU-Vorschriften in ihrer Anwendung und Interpretation nicht aufeinander abgestimmt sind, entstehen erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Recyclingbranche.

Rechtsunsicherheit bremst anerkanntes Recyclingverfahren aus

„Die aktuelle Rechtslage behindert die Entwicklung und Integration anerkannter, kreislauffähiger Verfahren in der Altreifenrecycling-Industrie“, erklärt Christina Guth, Koordinatorin des AZuR-Netzwerks. „Wir fordern daher eine EU-weit harmonisierte Regelung, die das Abfallende für rCB und TPO feststellt, um damit den Markt für diese umweltfreundlich wiedergewonnene Produkte aus Altreifen zu stärken und gleichzeitig die Umweltziele der EU zu erreichen.“

Die Abfallrahmenrichtlinie besagt, dass ein Stoff das Abfallende erst dann erreicht, wenn es ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und als sicheres, nützliches Produkt auf den Markt gebracht werden kann, sowie der Status des Abfallendes behördlich festgestellt wurde.

Nach REACH hingegen, welche als Verordnung in der europäischen Rechtshierarchie der Abfallrahmenrichtlinie übergeordnet ist, gelten Stoffe, wie rCB und TPO, die durch Änderung der chemischen Struktur eines Ausgangsmaterials (hier Altreifen) gewonnen werden, als registrierungspflichtige Chemikalien. Abfallstoffe sind von REACH nicht erfasst, was bedeutet, dass sie auch nicht als Stoffe im Sinne der REACH Verordnung registriert werden könnten. Daraus könnte abgeleitet werden, dass eine chemische Strukturänderung in Ausgangsstoffen durch ein chemisches Recyclingverfahren „automatisch“ das Ende der Abfalleigenschaft der erzeugten Stoffe bewirkt. Die komplexe, und bürokratische Bestimmung über das Abfallende in der Abfallrahmenrichtlinie wäre somit im Falle von rCB und TPO obsolet, zumal diese chemischen Produkte nicht nur stark nachgefragt, sondern auch sicher und nachhaltig sind.

Die Abfallrahmenrichtlinie gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anders als die REACH Verordnung, welche EU-weit Gültigkeit hat, einen gewissen Spielraum in der (notwendigen) Umsetzung in nationales Recht. Das kann zu der absurden Situation führen, dass in einem Mitgliedstaat ein Stoff als Produkt definiert ist, in einem anderen jedoch als Abfall, womit der innereuropäische Warenverkehr nochmals erheblich behindert wird.
Die Nichtharmonisierung dieser beiden Regelwerke erzeugt Rechtsunsicherheit für Unternehmen aus der chemischen Recyclingbranche in Bezug auf Vermarktung und Nutzung der aus Altreifen zurückgewonnenen Materialien und verzögert in Europa einen raschen Ausbau einer Technologie, welche bereits 2011 durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) als umweltfreundliche und sinnvolle Recyclingmethode anerkannt wurde.

Notwendigkeit der Harmonisierung von Abfallrahmenrichtlinie und REACH

AZuR sieht in der notwendigen Harmonisierung der Abfallrahmenrichtlinie und der REACH-Verordnung einen Schlüssel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Das chemische Recycling von Altreifen durch energieautarke thermolytische Verfahren bietet nicht nur die Möglichkeit wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen, um damit die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren, sondern ermöglicht auch die Umsetzung der kreislaufwirtschaftlichen Bestrebungen der europäischen Kraftfahrzeugindustrie.

Quelle: Azur

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