Der BDE begrüßt die Annahme des korrigierten Textes durch das Parlament ausdrücklich. Dies markiert einen entscheidenden Schritt im Gesetzgebungsverfahren, da nun lediglich die Zustimmung des Rates der Europäischen Union aussteht. Mit dieser wird bis Ende des Jahres oder Anfang 2025 gerechnet, sodass die Verordnung kurz darauf in Kraft treten kann. Ihre Anwendung beginnt jedoch erst 18 Monate nach dem Inkrafttreten, einzelne Regelungen treten sogar erst einige Jahre später in Kraft.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Die EU-Verpackungsverordnung ist ein entscheidender Meilenstein für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft in Europa. Einheitliche Vorgaben wie Mindestrezyklateinsatzquoten und eine recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen schaffen dringend benötigte Anreize für hochwertiges Recycling bzw. ermöglichen dieses erst und stärken so den Binnenmarkt für Rezyklate.“
Zugleich betonte der Verband die Bedeutung eines zügigen Voranschreitens bei der Erlassung von Sekundärrechtsakten, die die Verordung ergänzen und im Detail ausgestalten werden: „Die Verordnung schafft klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Verbraucher sowie die Entsorgungswirtschaft. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung jedoch nur entfalten, wenn ihre Anwendung rechtssicher ausgestaltet und beschlossen ist. Daher ist es essenziell, dass die Europäische Kommission die notwendigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen zügig erlässt“, so Siegesmund weiter.