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bvse: ElektroG-Novelle verfehlt Ziel des Fortschritts im Altgeräterecycling

Der bvse äußert deutliche Kritik am aktuellen Entwurf zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Foto: RECYCLING magazin
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„Der Entwurf reicht nicht aus, um das Recycling von Elektroaltgeräten nachhaltig zu verbessern und Brandrisiken wirkungsvoll zu minimieren“, erklärt bvse – Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Positiver Schritt: Annahme von Altgeräten durch geschultes Fachpersonal

Positiv bewertet der bvse die vorgesehene Verpflichtung zur Annahme von Altgeräten durch geschultes Fachpersonal auf kommunalen Wertstoffhöfen. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um Fehlwürfe zu reduzieren, insbesondere bei batteriehaltigen Altgeräten. Dadurch können Brandrisiken deutlich verringert werden“, so Rehbock.

Einweg-E-Zigaretten: Weiterhin ungelöstes Problem

Ein zentrales Problem, das der Entwurf nicht adäquat angeht, betrifft die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten. In Deutschland werden jährlich 60 bis 80 Millionen dieser Produkte verkauft – diese enthalten Lithium-Akkus, die bei unsachgemäßer Entsorgung eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Die Praxis zeigt, dass Einweg-E-Zigaretten immer häufiger in falschen Abfallströmen wie der Gelben Tonne, der Blauen Tonne oder dem Restmüll landen.

„Da die Einweg-E-Zigaretten problemlos in Mülltonnen passen, ist nicht zu erwarten, dass Verbraucher diese in großer Zahl bei Rücknahmestellen im Handel abgeben werden“, so der bvse. Die Übergangsfrist bis 2026 sei viel zu lang, um akute Brandrisiken zu minimieren. „Ohne ein wirksames Pfandsystem oder ein Verbot – wie es bereits in Belgien umgesetzt wurde – wird sich an der chaotischen Entsorgung nichts ändern“, warnt der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Erweiterte Herstellerverantwortung bleibt aus

Besonders besorgt zeigt sich der bvse über die fehlende Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Brandereignisse gefährden zunehmend die Existenz vieler Recyclinganlagen und damit die gesamte Recyclinginfrastruktur in Deutschland. Der Entwurf sieht jedoch keine zusätzlichen Pflichten für Hersteller vor, die zur Vermeidung dieser Gefahren beitragen könnten.

„Die Einführung technischer Kennzeichnungen für Batterien und Akkus, um deren Entsorgung zu erleichtern, oder ein herstellerfinanzierter Fonds, wie er im Einwegkunststofffondsgesetz geregelt ist, fehlen völlig“, kritisiert Eric Rehbock. Die Konsequenz dieses ordnungspolitischen Zögerns: Die Recyclingwirtschaft bleibt weiterhin auf sich allein gestellt, und die Brandrisiken werden nicht ausreichend minimiert.

Der bvse fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und die Interessen der Recyclingwirtschaft stärker zu berücksichtigen. Nur so könne das Recycling von Elektroaltgeräten nachhaltig gestärkt und die Gefahr von Bränden reduziert werden.

Quelle: bvse

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