Der Grund: Die Bundesregierung plant die Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in nationales Recht bis August 2025, ohne die Industrie einzubinden. Der Beschluss des Bundeskabinetts hierzu ist für 16. Oktober 2024 geplant.
„Beim gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens drohen erhebliche wirtschaftliche und umweltpolitische Risiken für den Standort Deutschland. Bei der Ausgestaltung der sogenannten ‚erweiterten Herstellerverantwortung‘ sieht das neue Gesetz im Gegensatz zum Verpackungsgesetz und zum Elektrogerätegesetz keine Mitwirkung der betroffenen Hersteller vor“, so Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien.
Insbesondere bei der Festlegung der Höhe der durch das neue Gesetz geforderten finanziellen Sicherheitsleistungen drohen hohe wirtschaftliche Risiken und Standortnachteile, wenn diese nicht mit der Expertise der Herstellerindustrie geregelt werden. Vor allem Hersteller der Fahrradindustrie, der Automobilindustrie und Hersteller stationärer Speicher, die in einem harten globalen Wettbewerb stehen, sind hiervon betroffen. Bereits heute beträgt der Wertschöpfungsanteil einer Batterie am E-Auto 40 Prozent.
„Die Wettbewerbsnachteile gegenüber China und den USA sind schon heute beträchtlich. Zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen verschlimmern nur die Benachteiligungen“, so Georgios Chryssos. „Eine neue gemeinsame Herstellerstelle, wie sie bereits in anderen umweltpolitischen Anwendungsbereichen schon eingerichtet ist, hilft Bürokratie zu reduzieren und Kosten zu senken.“
Eine Gemeinsame Herstellerstelle kann auch bei einem anderen Problem schnelle Abhilfe schaffen. Aufgrund ungeklärter behördlicher Zuständigkeiten fällt es derzeit sehr schwer, den zunehmenden Bränden durch Lithiumbatterien zu begegnen. „Eine Gemeinsame Herstellerstelle könnte unter Einbindung aller Wirtschaftsbeteiligten schnell und unbürokratisch Lösungen zur Reduzierung der Brandgefahren liefern“, sagt der Vorstand der Stiftung GRS Batterien.
Vor diesem Hintergrund drängt die Stiftung GRS Batterien auf die Schaffung einer derartigen industrieweiten Koordinierungsstelle. „Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle im Gesetz zu verankern. Diese könnte zivilrechtlich schnell eingerichtet werden und die große Fach- und Marktexpertise der Herstellerunternehmen und -organisationen zentral bündeln“, so Chryssos.