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Verbände: Vorerkundung statt Mitwirkung

In einem Schreiben an den Bundesrat, den Bund und die Länder haben der bvse, der Abbruchverband Nord, die Entsorgergemeinschaft Nord, die Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr sowie der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung Stellung genommen.
Foto: 445693; pixabay.com
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Die Änderungen zur Gefahrstoffverordnung wurden am 21.8. beschlossen. Die Verbände kritisieren massiv, dass die bisherige Erkundungspflicht des Veranlassers von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen zu einer Mitwirkungspflicht reduziert habe. Zudem sei es dem Veranlasser freigestellt, welche Daten er weitergibt. Dies sei vor allem im Hinblick auf die potenzielle Belastung mit Asbest sehr problematisch. Die Verbände argumentieren, dass der Veranlasser kein Interesse daran habe, Informationen weiterzugeben, die zu erheblichen Baukostensteigerungen führen können.

Als Folge würden sich die ausführenden Unternehmen die benötigten Informationen selbst beschaffen müssen. „Dies ist sehr zeit- und kostenintensiv und in vielen Fällen ohne Unterstützung des Veranlassers gar nicht möglich“, heißt es in dem Schreiben. Es wird befürchtet, dass Recycling- und Entsorgungsunternehmen künftig Bauabfälle erhalten können, die potenziell mit Gefahrstoffen belastet sein können. Zudem sollen laut LAGA-Beschluss Abfälle, deren Herkunft nicht ausreichend klar ist, grundsätzlich als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Damit würden diese Abfälle für eine Wiederverwendung oder ein Recycling nicht mehr zur Verfügung stehen und müssten deponiert werden.

Daher fordern die Verbände die Bundesländer auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder in eine Vorerkundungspflicht geändert wird.

Quelle: bvse

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