BDE forciert rasche Umsetzung der Klärschlammverordnung

Der BDE hat mit Bund, Ländern und weiteren Wirtschaftsakteuren eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm unterzeichnet.
Foto: Mensi; pixelio.de; Chem. Formel: NEUROtiker; wikipedia.org

Der Text ist ein Ergebnis des Branchendialogs „Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm“, der vom Bundesumweltministerium am 6. Mai 2024 in Berlin ausgerichtet wurde.

Der BDE hatte sich im Vorfeld bei der Umweltministerkonferenz für den Austausch stark gemacht. Der Verband unterstützt die Bemühungen um eine zügige und fristgerechte Umsetzung der Klärschlammverordnung. Gleichzeitig fordert Verband verbesserte Rahmenbedingungen für den Aufbau von Rückgewinnungskapazitäten.

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Phosphor ist ein sehr knapper Rohstoff – unsere Landwirtschaft ist auf Importe dieses wertvollen Düngemittels angewiesen. Umso dringlicher ist hier der Ansatz, via Kreislaufwirtschaft aus Klärschlämmen Phosphor zurückzugewinnen. Das ist ein hervorragendes Beispiel, wie die Importabhängigkeit bei bestimmten Ressourcen mit kluger Politik verringert werden kann. Die Mitgliedsunternehmen des BDE leisten hier durch Forschung, Technologieentwicklung und Investitionen bereits einen großen Beitrag, um hochwertige Phosphorrezyklate auf den Markt zu bringen. Wir brauchen jetzt ein Umfeld, dass den Auf- und Ausbau der Recyclinginfrastruktur wirksam begünstigt.“

Die 2017 novellierte Klärschlammverordnung schreibt größeren Kläranlagen ab 2029 respektive 2032 die Rückgewinnung von Phosphor zwingend vor. Das Umsetzungstempo seitens der Klärschlammerzeuger und der Politik reicht bislang aber nicht aus. Um Investitionssicherheit für den Aufbau von Recyclingkapazitäten zu schaffen, hätten die Länder beispielsweise schon seit Jahren die Gebührenfrage zur Kostendeckung der Phosphorrückgewinnung klären können.

Die gemeinsame Erklärung übernimmt hier viele Forderungen des BDE: Dazu zählen der Ausbau von Planungskapazitäten, der sofortige Beginn von Planung und Umsetzung zum Anlagenbau und die Klärung rechtlicher Fragen bei den Abwassergebühren.

BDE-Präsidentin Siegesmund: „Die Gemeinsame Erklärung und der Branchendialog sind wichtig, können aus unserer Sicht nur der Auftakt sein. Wir brauchen rasch eine Praxis, in der die defensive Ausschreibungspraxis zur Behandlung der Klärschlämme beendet wird. Eine Zwischenlagerung oder gar langfristige Deponierung von Klärschlammaschen widerspricht den Zielen der Klärschlammverordnung und darf keine Handlungsalternative zur Phosphorrückgewinnung darstellen.“

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