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BDE: Deponien in den EU-Emissionshandel einbeziehen

Anlässlich der Anhörung zur Novelle des deutschen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) hat der BDE seine Forderung bekräftigt, europaweit alle Müllverbrennungsanlagen und Deponien zeitnah in das anlagenbezogene europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS-1) einzubeziehen.
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Ziel ist es, einen EU-weit einheitlichen Emissionshandel mit fairem Wettbewerb und einer echten Lenkungswirkung hin zu weniger Treibhausgas-Ausstoß in der Europäischen Union zu schaffen.

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Emissionen kennen keine nationalen Grenzen. Daher brauchen wir bei der CO₂-Bepreisung einen ganzheitlichen Ansatz – und ein gemeinsames Handeln aller Akteure, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Nationale Insellösungen helfen weder dem Klimaschutz noch der Kreislaufwirtschaft, sondern sorgen für Wettbewerbsverzerrungen. Nur eine echte Lenkungswirkung zugunsten von mehr Recycling und konsequenter Circular Economy führt auch beim Emissionshandel zum Ziel.“

Aktuell sind hiesige Müllheizkraftwerke durch das nur in Deutschland geltende Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) belastet, das im Vergleich zum EU-Ausland für höhere Kosten bei der thermischen Verwertung von Abfällen sorgt. Auf Deponien wiederum dürfen in Deutschland bereits seit 2005 keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr verbracht werden, was den hoch klimaschädlichen Methan-Ausstoß – laut Umweltbundesamt 25 Mal wirksamer als Kohlendioxid – hierzulande entscheidend reduziert hat.

Mit der TEHG-Novelle werden EU-Vorgaben zum erweiterten Emissionshandel im Rahmen des Green Deals in nationales Recht umgesetzt. Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz enthält auch Regelungen zum Übergang des nationalen BEHG zum künftigen europäischen Brennstoffemissionshandel (EU-ETS-2) sowie Rechtsgrundlagen zur Anwendung des EU-rechtlich geregelten CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft fordert daher seit Langem ein EU-weites Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle. Eine Einbeziehung aller Deponien ins Emissionshandelssystem EU-ETS-1 würde eine solche Entwicklung in Europa beschleunigen – zugunsten von Klimaschutz und einem Level-Playing-Field, also gleichen Wettbewerbsbedingungen für Betreiber unterschiedlicher Entsorgungstechnologien im In- und Ausland.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie soll im Jahr 2026 evaluiert werden. Es sei daher essenziell, erklärte die BDE-Präsidentin, dass sich Deutschland im Europäischen Rat frühzeitig für die EU-weite Einbeziehung von Thermik und von Deponien in das System EU-ETS-1 engagiere.

Quelle: BDE

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