DIVID: Jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern

Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. 
Bild: Jasmin-Sessler_pixabay

Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens.

DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und zukünftigen Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte.

Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 bei DIVID registrieren, für alle anderen besteht diese Pflicht ab Tätigkeitsbeginn. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch Anspruchsberechtigte für Auszahlungen aus dem Fonds sollten sich rechtzeitig registrieren, um Erstattungen für Reinigungsleistungen zu erhalten. Hersteller müssen 2025 erstmals ihre 2024 auf dem Markt bereitgestellten und verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden.

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