BDE: Herausforderungen beim Elektroschrott brauchen mehr als nur ein „Novellchen“

Der BDE sieht im Entwurf für eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zwar richtige Ansätze für einen besseren Umgang mit Elektroaltgeräten, macht sich aber dennoch für Nachbesserungen – wie die Einführung eines Batteriepfands – stark.
Frank Radel, pixelio.de

„Die jüngste Vorlage enthält einige gute Ansätze. Die viel zu niedrigen Sammelquoten von Elektroaltgeräten und die hohe Brisanz der Batteriebrände in der Entsorgungswirtschaft erfordern jedoch mehr als die minimalinvasiven Eingriffe, die das Umweltministerium für das neue ElektroG vorsieht“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.

Am gestrigen Donnerstag hatte das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf zur weiteren Abstimmung u.a. mit den Fachverbänden gestern veröffentlicht.

Auf große Zustimmung des Verbandes stößt u.a. die Regelung, dass Elektroaltgeräte in Zukunft durch geschultes Personal des Wertstoffhofs einsortiert werden sollen. Die bisherige Handhabe der Abgabe ohne Aufsicht führte zu zahlreichen Fehlwürfen etwa von Batterien und Akkus in loser Schüttung sowie zu beschädigten und zerbrochenen batteriehaltigen Altgeräten in Containern und Gitterboxen. Dadurch erhöhte sich die Brandgefahr in der Logistik und in den Anlagen der Entsorger.

Enttäuschend sind nach BDE-Ansicht jedoch die geplanten Regelungen zur Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen ab spätestens Mitte 2026 bei allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können. Konsequent wäre es gewesen, Einweg-E-Zigaretten komplett zu verbieten. Der BDE und auch der Bundesrat hatten in der Vergangenheit die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein Verbot dieser Zigaretten einzusetzen. Außerdem hatte Bundesumweltministerin Lemke im vergangenen Jahr ein entsprechendes Verbot auf EU-Ebene gefordert. Anders als Belgien, das ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab 2025 beschlossen und damit Handlungsdruck auf europäischer Ebene ausgelöst hat, scheut Deutschland jedoch unverständlicherweise den nationalen Beschluss.

Neben Vollzugsfragen, wie das sogenannte „Thekenmodell“ mit Fachpersonal am Recyclinghof umgesetzt werden kann, löst das Gesetz aus BDE-Sicht jedoch in keiner Weise das Problem der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Akkus und batteriehaltigen Elektroaltgeräten in anderen Abfallströmen. Der Verband wiederholt daher seine Forderung nach der dringenden Einführung eines Batteriepfands, das einen klaren wirtschaftlichen Anreiz für die Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien und Altgeräten schaffen und einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sammelmengen von Elektroaltgeräten liefern würde.

Aus Sicht des BDE ist es sinnvoll, dass Informations- und Rücknahmepflichten für Hersteller und Vertreiber, insbesondere zum Umgang und zur Rücknahme von lithiumhaltigen Akkus und Altgeräten strenger und konkreter gefasst werden sollen. Es handelt sich hier aber nur um Trippelschritte in die richtige Richtung, deren Wirksamkeit erheblich von der Kontrolle des Vollzugs abhängt. Das hat in der Vergangenheit nicht funktioniert und die zuständigen Behörden haben lückenhaft bis gar nicht kontrolliert.

Insgesamt spricht sich der BDE dafür aus, dass der Gesetzgeber die Herstellerverantwortung mit Blick auf die alltäglichen Batteriebrände in der Entsorgungsbranche strenger fassen muss.

Bruckschen: „Die Probleme in diesem Bereich sind groß und verlangen deshalb auch JETZT große Lösungen. Das Bundesumweltministerium selbst hat die Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung immer wieder in Aussicht gestellt. Davon ist im jetzigen Entwurf jedoch kaum etwas zu sehen.“ Der BDE fordert daher die Einrichtung eines herstellerfinanzierten Fonds, der einerseits eine finanzielle Entschädigung von durch Batterien ausgelösten Brände gewährleistet und andererseits weitere Mittel für eine bessere Erfassung von batteriehaltigen Elektroaltgeräten gewährleistet.

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