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EU-Verpackungsverordnung: BDE erleichtert über formelle Annahme

Der BDE hat die formelle Annahme der EU- Verpackungsverordnung durch das Europäische Parlament begrüßt.
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„Die formelle Annahme des Parlaments noch in dieser Wahlperiode war richtig und wichtig. Besonders groß ist die Erleichterung, dass die Verpackungsverordnung in der im Trilog gefundenen Fassung ohne kurzfristige und weitere Diskussionen fördernde Änderungen angenommen wurde. Der BDE wird sich dafür einsetzen, dass nun auch alle notwendigen delegierten Rechtsakte praxistauglich und im Sinne der Kreislaufwirtschaft erlassen werden.“ Erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Donnerstag in Berlin.

Die Abgeordneten hatten in ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch in der letzten Tagungswoche der laufenden Legislaturperiode die im Trilog gefundene politische Einigung zur EU-Verpackungsverordnung mit großer Mehrheit formell angenommen. Dabei entfielen auf die Vorlage 476 Ja-Stimmen, 129 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU hatten nach einer zügigen Ausarbeitung ihrer Verhandlungsmandate im März eine Einigung im Trilog erzielt.

Die Verordnung stellt neue Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen auf. So schreibt sie u.a. vor, dass ab 2030 alle in Verkehr gebrachten Verpackungen vollständig oder mindestens zum größeren Teil recycelbar sein müssen. Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate.

Zudem müssen Verpackungen, die vom Bioabfall schwer zu trennen sind, wie etwa Kaffee-/Teefilter und -pads oder Klebeetiketten für Obst und Gemüse, in Zukunft kompostierbar sein. Eine europaweite Harmonisierung von Verpackungsetiketten und Sammelbehälterbeschriftungen soll künftig Verbrauchern die Entsorgung erleichtern und eine Getrenntsammlung gewährleisten.

Bruckschen: „Die Verpackungsverordnung ist ein wichtiger Schritt zu einem voll kreislauffähigen Verpackungsmarkt in Europa. Die Hoffnung ist, dass die Einigung auch im Rat der Europäischen Union angenommen und nicht auf der Zielgeraden noch behindert wird. Die konsequente Zustimmung des Parlaments zu der in den Trilogverhandlungen gefundenen Einigung darf also auch als ein klares Zeichen an den Rat verstanden werden, der über die Verordnung voraussichtlich im Herbst oder Winter dieses Jahres abstimmen wird.“

Quelle: BDE

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