Guido Lipinski, Geschäftsführer der BDSV, betont: „Die neue Gesetzgebung bringt zwar Verbesserungen durch Flexibilisierung und Bürokratieabbau, jedoch fehlt es an gezielten Maßnahmen, die den spezifischen Herausforderungen und Möglichkeiten der Stahlrecyclingbranche gerecht werden. Stahlrecycling spielt eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von CO₂-Emissionen und verdient daher eine stärkere Betonung im Rahmen der nationalen Klimaziele.“
Notwendigkeit einer sektorspezifischen Betrachtung
Der BDSV kritisiert, dass die Abschaffung der sektoralen Emissionsziele dazu führen könnte, dass die besonderen Leistungen und Potenziale des Stahlrecyclings nicht vollständig genutzt werden. „Eine gerechtere Verteilung der Lasten und Anerkennung der bereits erzielten Fortschritte in unserem Sektor sind notwendig, um Fairness und Effektivität der Klimapolitik zu gewährleisten“, führt Lipinski aus.
Förderung der Kreislaufwirtschaft und spezifischer Anreize
Zusätzlich zur Stärkung der allgemeinen Recyclingbemühungen fordert die BDSV spezielle Anreize für das Stahlrecycling, das eine Schlüsselrolle in der Kreislaufwirtschaft spielt. „Wir brauchen gezielte Förderprogramme und Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Technologien, die das Recycling von Stahl noch effizienter machen“, sagt Lipinski.
Überprüfung 2028: Gelegenheit für zielgerichtete Verbesserungen
Die Stahlrecyclingbranche ist bereit, ihren Teil zur Erreichung der nationalen Klimaziele beizutragen und sieht in der Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2028 eine weitere Chance, die Effektivität der Maßnahmen zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.
Fortsetzung des Dialogs mit der Stahlrecyclingbranche
Der BDSV appelliert an die Gesetzgeber, den Dialog mit der Stahlrecyclingbranche zu intensivieren und deren Fachwissen in die Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes einzubeziehen.