Werner Steingaß, Vorsitzender des Fachverbands Papierrecycling und Vizepräsident des bvse, machte während seiner Ansprache beim 26. Internationalen Altpapiertag deutlich, dass die Schmerzgrenze langsam erreicht sei und appellierte an die Politik, gegenzusteuern.
Steingaß betonte: „Es ist unbestreitbar, dass die Politik, obwohl sie einige wenige Punkte regeln konnte, insbesondere wirtschaftlich vor großen Herausforderungen steht. Es scheint, dass die Regierung hier vollkommen überfordert ist.“
Der Mittelstand, als tragende Säule der Wirtschaft, sieht sich zunehmend mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die das eigentliche Geschäft erschweren. Neue Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Auflagen, Verbote und langwierige Genehmigungsverfahren belasten die Unternehmen. Gleichzeitig kämpfen sie mit gestiegenen Frachtkosten aufgrund erhöhter Mautsätze, die je nach Fahrzeug teilweise verdoppelt wurden. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf internationaler Ebene.
Steingaß zog ein klares Fazit für die Altpapierbranche: „Wir müssen unsere Risiken minimieren und den Gürtel enger schnallen. Die schwierigen Zeiten sind noch nicht vorüber, und wir müssen uns darauf vorbereiten.“
In diesem Kontext wird die kürzlich von der Europäischen Union verabschiedete Abfallverbringungsverordnung als weiterer Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung der Altpapierbranche bewertet.
„Obwohl dank unserer intensiven Lobbyarbeit, insbesondere über unseren Dachverband EuRIC, nicht alle unsere Befürchtungen eingetreten sind, wird die neue EU-Abfallverbringungsverordnung den Export von Altpapier in Länder außerhalb der Europäischen Union erheblich erschweren“, kritisierte bvse-Vizepräsident Steingaß.
Er informierte, dass gemäß der neuen EU-Verordnung ab Mai 2027 Altpapier nur noch in OECD-Staaten exportiert werden kann, wenn der Empfänger alle zwei Jahre ein Audit einer unabhängigen Stelle vorweisen kann.
Steingaß unterstrich: „Wir sind uns alle bewusst, dass in Europa mehr als 7 Millionen Tonnen Altpapier keinen Bedarf finden. Wir sind auf den Export in Übersee angewiesen, um extreme Preisverfälle zu verhindern, die bis hin zu Kosten für die Entsorgung führen könnten.“
Für Nicht-OECD-Staaten sind die Hürden noch höher. Um den Export zu ermöglichen, muss der OECD-Staat zunächst auf die Liste der EU gelangen, die es ihm erlaubt, Abfälle aus der EU zu importieren.
Voraussetzung hierfür ist ein Abfallbewirtschaftungsplan des Nicht-OECD-Staates, der Informationen über das Abfallaufkommen, die Behandlungskapazitäten und die umweltverträgliche Entsorgung enthält. Nach Überprüfung durch die EU-Kommission und Aufnahme in die Liste müssen auch hier alle zwei Jahre unabhängige Audits bei den konkreten Empfängern stattfinden.
„Diese umfangreichen Anforderungen bergen die Gefahr, dass wichtige Absatzmärkte für hochwertiges Altpapier ernsthaft gestört werden und sich die Importeure anderen Ländern zuwenden, in denen solche Hürden nicht existieren“, warnte der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Papierrecycling eindringlich.
Eine positive Aussicht besteht darin, dass die neue Abfallverbringungsverordnung keine detaillierten Vorgaben für die Inhalte der Audits im Empfängerstaat enthält. Die EU-Kommission wird eine Expertengruppe beauftragen, um dies zu klären.
„Wir werden uns weiterhin gemeinsam mit unserem Dachverband EuRIC dafür einsetzen, dass bei den Audits ein risikobasierter Ansatz gewählt wird und keine übermäßigen Anforderungen an unproblematische Abfallströme wie Altpapier gestellt werden“, betonte Werner Steingaß abschließend.