„Unglücklicherweise haben die Mitgliedstaaten ihren Widerstand beim EU-Lieferkettengesetz nicht durchgehalten. Das Regelwerk ist nun im Rat angenommen, was dazu führt, dass die ohnehin bestehenden bürokratischen Pflichten für Unternehmen noch weiter ausufern und in der Praxis nur schwer erfüllbar sein dürften“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Mittwoch in Berlin.
Am vergangenen Freitag hatte der Rat der Mitgliedsstaaten nach zähen Verhandlungen den Kompromiss der belgischen Ratspräsidentschaft angenommen. Der Vorschlag beinhaltet u.a. eine Verringerung des Geltungsbereichs der Richtlinie. So sollen die „downstream business partners“, zu denen voraussichtlich auch die Abfallwirtschaft gehören wird, von den strengen und nicht leistbaren Sorgfaltspflichten befreit werden.
Betreffen soll die Richtlinie nur noch Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter und mehr als 450 Millionen EUR Umsatz erwirtschaften. Auch die zuvor vorgesehenen niedrigeren Schwellen für Hochrisikosektoren wurden entfernt sowie ein risikobasierter Ansatz eingefügt. Dies bedeutet, dass Zulieferer aus Risikoländern einer Überprüfung unterliegen, während Lieferketten in sichere Drittstaaten ungeprüft bleiben.
Bruckschen: „Das Entfernen von ‚downstream business partnerships‘ aus dem Richtlinientext impliziert, dass die Sorgfaltspflichten einen Teil unserer Branche nicht mehr treffen werden. Allerdings ist nicht eindeutig, ob das EU-Lieferkettengesetz für recycelte Materialien gilt, die als Sekundärrohstoffe dem Kreislauf wieder zugeführt werden. Es handelt sich hier also um eine zweifelhafte Verbesserung.“
Nachdem der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV I) für die geänderte Fassung des Gesetzes gestimmt hat, ist auch eine Annahme im Ministerrat (die letzte Instanz bei der Annahme durch die Mitgliedstaaten) sehr wahrscheinlich. Im Europäische Parlament kam die Zustimmung des Rechtsausschusses bereits am Dienstag, den 19. März 2024, und das Plenum soll voraussichtlich Ende April dazu abstimmen.