Das Ergebnis ist ein ambitioniertes Regelwerk, das den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen einbezieht. Ab 2030 sollen strenge Vorgaben für die Recyclingfähigkeit jeder Verpackung gelten, die anschließend schrittweise verschärft werden. „Recyclinggerechtes Design ist für viele Hersteller bereits ein Leitprinzip. Dies zur allgemeinen Pflicht zu machen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um Rohstoffkreisläufe weiter zu schließen“, so Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU).
Trotz vielstimmiger Kritik enthält der Text auch neue Produktverbote, deren Umweltschutzeffekt nicht belegt ist. „Die Verbote sind unverhältnismäßig und schränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Der geeignetere Weg wäre eine Verteuerung bestimmter Verpackungsmaterialien, etwa über die Gestaltung der Lizenzentgelte nach ökologischen Kriterien“, unterstreicht Klepper.
Ähnlich problematisch sind die neuen Regeln für Transportverpackungen: Verpackungen, die Unternehmen für den innerdeutschen Transport von Produkten verwenden, müssen in Zukunft mehrwegfähig sein (Ausnahme: Pappkartons). Auf Unternehmen kommt hier eine große finanzielle Belastung zu – bei unklarem Umweltnutzen: „Transportverpackungen werden bereits als wertvoller Rohstoff gehandelt und zu einem sehr hohen Anteil recycelt. Mehrwegvorgaben machen hingegen Rücktransporte leerer Verpackungen erforderlich und verursachen Emissionen“.
vDas Plenum des Europaparlaments und der Rat müssen dem ausverhandelten Text noch zustimmen. Und auch die Unterstützung der EU-Kommission steht wegen handelsrechtlicher Bedenken zu Importbeschränkungen von recycelten Kunststoffen noch aus.