„Wir sind sehr erleichtert. Die EU-weit geltenden neuen Regeln für Verpackungen sind dringend notwendig, um die hochwertige ressourcen- und klimaschonende Kreislaufführung von Verpackungsabfällen weiterzuentwickeln. Genau dies ist wichtig“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Dienstag in Berlin.
Am Montagabend hatten das Europäische Parlament und der Rat nach intensiven Diskussionen dank neuer Kompromissvorschläge der belgischen Ratspräsidentschaft in Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung erreicht. Sie hat zum Ziel, die Zunahme der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu bekämpfen, gleichzeitig den Binnenmarkt für Verpackungen zu harmonisieren und zudem die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die neue EU-Verpackungsverordnung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Sie verlangt, dass ab 2030 alle Verpackungen recycelbar sind. Außerdem wird die Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung eingeführt, um die Getrenntsammlung der Verbraucher zu verbessern.
In der vorläufigen Einigung werden auch Rezyklateinsatzquoten in Kunststoffverpackungen für 2030 und 2040 festgelegt. Die Kommission wird die Umsetzung der 2030-Quoten überprüfen und die Quoten für 2040 im Rahmen einer Revision eventuell anpassen. Nach Informationen des BDE müssen der vorläufigen Einigung zufolge die verwendeten Rezyklate zur Erreichung der Einsatzquoten für Kunststoffverpackungen aus Abfällen gewonnen werden, die zuvor als Produkt innerhalb der EU in Verkehr gebracht worden und dort als Abfall angefallen sind. Die Kommission hatte diesbezüglich in letzter Minute Bedenken handelsrechtlicher Natur geäußert, die Parlament und Rat aber nicht teilen. Bislang haben niedrige Preise für Primärkunststoffe und zunehmend auch Importe vermeintlicher Kunststoffrezyklate den bereits sehr angespannten Markt für Rezyklate erheblich unter Druck gesetzt und bereits zu Stilllegungen von Kunststoffrecyclinganlagen in Deutschland geführt. Daher begrüßt der BDE außerordentlich, dass sich Rat und Parlament über die Bedenken der Kommission hinweggesetzt haben.
Im Einklang mit der Abfallhierarchie zielt die Verpackungsverordnung auch darauf ab, das Aufkommen von Verpackungsabfällen erheblich zu verringern, indem verbindliche Ziele für die Wiederverwendung festgelegt werden und die Verpackungsgröße minimiert wird.
Bruckschen: „Nach dieser nun gefundenen Einigung ist es wichtig, dass die Kompromisse, auf die sich die Verhandlungsführer am Montagabend geeinigt hatten, im Rat von einzelnen Mitgliedstaaten nicht im Nachhinein infrage gestellt werden. Wir appellieren daher noch einmal ausdrücklich an die Bundesregierung, die Verpackunsgverordnung nicht zu torpedieren, sondern zu unterstützen! Das Gesetzgebungsverfahren muss jetzt abgeschlossen werden, damit wir zügig die Kreislaufführung von Verpackungen erreichen.“
Die am Montagabend erzielte politische Einigung ist vorläufig, bedarf also noch der förmlichen Annahme durch beide Organe, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Verordnung wird grundsätzlich 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar anwendbar.