Positiv ist dagegen zu bewerten, dass im Vergleich zum Kommissionsvorschlag Technologien zur Produktion von erneuerbarer Energie aus Biomasse explizit als zu fördernde Technologien aufgenommen wurden.
„Die vorläufige Einigung über den Net Zero Industry Act wird nicht ausreichen, um den Industriestandort Europa im weltweiten Vergleich signifikant zu stärken. Dazu hätte es sowohl einer größeren Offenheit in Bezug auf zu fördernde grüne Schlüsseltechnologien als auch kürzerer Fristen für Genehmigungsverfahren bedurft. Hinzu kommt, dass die zur Verfügung gestellten Unionsmittel für die Finanzierung der strategischen Projekte bei weitem nicht ausreichen“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates der EU hatten sich am Dienstag vergangener Woche (6. Februar) vorläufig über eine Europäische Verordnung zur Förderung von Schlüsseltechnologien für den grünen und digitalen Wandel (sogenannte „Netto-Null-Technologien“), den Net Zero Industry Act (NZIA) geeinigt. Der NZIA soll als Säule des Green Deal Industrieplans die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU stärken und damit den Industriestandort Europa bewahren.
Nach Ansicht des Parlaments sollten im Rahmen des NZIA sämtliche Technologien zur Energieerzeugung im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie EU 2018/2001 (RED) von den im beschleunigten Genehmigungsverfahren und priorisierter Finanzierung profitieren. Der Verweis auf die RED fehlt allerdings in der nun erzielten vorläufigen Einigung. Gleiches gilt für bestimmte Recyclingtechnologien, die ursprünglich Teil der Positionierung des Europäischen Parlaments waren.
Auf Verbandskritik stößt ebenfalls der Umstand, dass Genehmigungsverfahren für Projekte zum Ausbau der zu fördernden Technologien nicht – wie noch vom Europäischen Parlament gefordert – weiter verkürzt werden. Für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien mit einer jährlichen Fertigungskapazität von mehr als einem Gigawatt ist für Genehmigungsverfahren jetzt eine Höchstdauer von zwölf Monaten vorgesehen. Das Parlament hatte für derartige Projekte eine Höchstdauer von lediglich neun Monaten gefordert.
Die vorläufige Einigung muss nunmehr sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich bestätigt werden. Die finale Verordnung, die noch in der ersten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten soll, wird in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und wirksam sein.