Mit dieser umfassenden Regelung zum Abfallende und zu Nebenprodukten streben BDE, BRB, FEhS, IGAM, ITAD und MIRO eine grundlegende Überarbeitung des vom BMUV vorgelegten Eckpunktepapiers zur Abfallende-Verordnung an. So unterstreichen die Verbände die Notwendigkeit, einheitliche Kriterien für alle MEB zu setzen, um das Recycling und die Wiederverwendung von Ressourcen aus Bau- und Abbruchabfällen voranzutreiben und die Ziele der Kreislaufwirtschaft im Baubereich zu verwirklichen.
„Wenn der Gesetzgeber es ernst meint und den Einsatz von Primärrohstoffen im Baubereich reduzieren will, dann darf es keine unnötigen Hemmnisse für die geringeren Qualitäten der MEB geben. Die Qualitätsanforderungen und die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten sind in der EBV eindeutig geregelt, sodass Schäden für Gesundheit und Umwelt nicht zu besorgen sind. Das Argument, dass ein unsachgemäßer Einsatz zu Umweltschäden führt, überzeugt nicht. Illegales Handeln ist selbstverständlich inakzeptabel.“, so Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD.
Die Verbände sehen insbesondere Klärungsbedarf hinsichtlich des Kriteriums „Markt“, welches für das Ende der Abfalleigenschaft in § 5 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz genannt ist. Insbesondere muss die Abfallende-Verordnung berücksichtigen, dass es bei Angebot und Nachfrage von mineralischen Ersatzbaustoffen regionale, konjunkturelle und jahreszeitliche Schwankungen gibt.
Des Weiteren bewerten die Verbände die im Eckpunktepapier als Zusatz-Kriterium aufgeführte Massenrelevanz des anfallenden Stoffstroms als fachlich und rechtlich fraglich. Ein solches Kriterium, das übrigens nicht aus dem KrWG abzuleiten ist, würde auch regionale Märkte mit kleinen Massenströmen verhindern.