Sie betrifft in Anlehnung an die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Sekundärbaustoffe in drei Stoffgruppen. Die Experten für Eisenhüttenschlacken haben dazu eine mit fünf weiteren Verbänden und Interessengemeinschaften formulierte Stellungnahme an das Ministerium gerichtet. Ergänzend dazu fordert das FEhS-Institut das Ministerium in einem Schreiben dazu auf, deutliche Verbesserungen für alle im Tief- und auch im Hochbau regelkonform eingesetzten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) zu schaffen. Ansonsten würden die politischen Ziele der Bundesregierung zur Förderung von Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft massiv konterkariert.
Das FEhS-Institut weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Eckpunkte sowohl in Bezug auf die Stoffgruppen und Materialklassen als auch auf die Beschränkung auf eine Anwendung gemäß EBV viel zu eng gefasst sind. Die Folge wäre eine deutlich reduzierte Verwendung von in der Praxis seit Langem bewährten MEB, deren umweltverträglicher Einsatz bereits durch die EBV für den Tiefbau und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für den Hochbau geregelt wird. Sie müssten vermehrt deponiert werden und könnten nicht mehr im gewohnten Umfang Naturgestein etwa im Beton oder im Verkehrswegebau ersetzen. Weitere technische und juristische Details hat die vom FEhS-Institut beauftragte Kanzlei Franßen & Nusser in einer Stellungnahme zusammengestellt, die dem Ministerium ebenfalls zugestellt wurde.
FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche und Thomas Merkel, Verkehrsbauexperte des FEhS-Instituts: „Eisenhüttenschlacken sind aus unserer Sicht Nebenprodukte und kein Abfall. Wir sind dankbar, dass das BMUV in seinem Eckpunktepapier zum selben Ergebnis kommt. Es ist aber davon auszugehen, dass Festlegungen zum Abfallende in der Praxis auch eine Indizwirkung auf strittige Entscheidungen zur Anerkennung eines Stoffes als Nebenprodukt haben werden. Daher muss nach unserer Überzeugung eine umfassende bundesweite Regelung zum Abfallende und zu Nebenprodukten geschaffen werden. Diese sollten alle Anwendungen und alle technologisch sowie ökologisch regelkonform eingesetzten Sekundärbaustoffe im Hoch- und Tiefbau berücksichtigen. Eine Verordnung auf Basis der vorgelegten Eckpunkte können wir daher seitens des FEhS-Instituts und seiner Mitgliedsunternehmen nicht zustimmen.“
Die gemeinsame Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMUV zur geplanten Abfallende-Verordnung haben neben dem FEhS-Institut unterzeichnet der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, der BRB Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, der IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerteter von Hausmüllverbrennungsschlacke, der ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland und der Bundesverband Mineralische Rohstoffe MIRO. Sie fordern darin im Sinne der Kreislaufwirtschaft: Produktstatus für alle Ersatzbaustoffe in allen Materialklassen für alle Einbauweisen nach der EBV und zusätzlich für Sekundärrohstoff-Zuschlagstoffe, wenn deren Verwendung bereits geregelt ist.