Seit einigen Jahren werden Althölzer in großem Umfang illegal nach Österreich verbracht, es mangelt hier vor allem an einem funktionierenden Vollzug. Stephan Jäger, beratender Anwalt von Biomassekraftwerken, sagt hierzu: „Der ausgebliebene Vollzug beim Betrieb von Entsorgungsanlagen und beim Export von Altholz führt nun zu ersten Insolvenzgefahren bei Biomassekraftwerken. Meine Kanzlei hat nun eine erste Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München zunächst gegen ein Entsorgungsunternehmen gestellt.“
Die Kanzlei arbeitet hier im Auftrag der BUA – Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V., eine gemeinnützige Organisation, die Unternehmen vertritt, um Umweltverstöße aufzudecken. Dies wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich praktiziert. In der jetzt bei der Staatsanwaltschaft München gestellten Strafanzeige wurde wörtlich formuliert, „dass insbesondere bei Verbringungen von Altholzgemischen zur stofflichen Verwertung nach Österreich und Tschechien die Vorschriften der Altholzverordnung und des Verbringungsrechts umgangen werden. Es geht im Wesentlichen um Materialbeschaffungen zur Herstellung von Spanplatten und anderen Holzwerkstoffen. Die Exporte gehen vorwiegend nach Österreich. Die Mengen schwanken, aber allein 2019 gingen 194.000 Tonnen nach Österreich.“
Der Straftatbestand betrifft etwa die unzulässige Vermischung von Althölzern verschiedener Schadstoffklassen. Diese werden dann in Österreich weiter zu Spanplatten verarbeitet, ohne Berücksichtigung des hohen Schadstoffpotenzials. „Die enthaltenen toxisch relevanten Schadstoffe landen dann in der Spanplatte, die zu Kindermöbeln und anderen sensiblen Produkten verarbeitet werden“, sagte Dr. Beate Kummer, Toxikologin und Pressesprecherin der BUA. „Diese verantwortungslose Handhabung bei der Altholzentsorgung und -nutzung ist umwelt- und gesundheitsgefährdend“.
Die BUA fordert nun die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich auf, schnellstmöglich das angezeigte betroffene Unternehmen zu untersuchen, die Altholzexporte nach Österreich zu kontrollieren, ggf. zu unterbinden, entsprechende Analysen anzufordern und zwar vom erzeugten und transportierten Altholzgemisch als auch von den produzierten Spanplatten. Mit der Altholzverordnung ist klar geregelt, wie man mit den verschiedenen Altholzklassen (I-IV) umzugehen hat. Für die Produktion neuer Holzprodukte sind schadstoffbelastete und behandelte Hölzer nicht zugelassen, sondern energetisch zu verwerten oder zu verbrennen. Eine „Vermischung“ der verschiedenen Altholzkassen, um eine Verdünnung der Schadstoffe zu erreichen und damit Grenzwerte zu unterschreiten, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Stephan Jäger dazu: „Deutsche als auch angrenzende zuständige Behörden müssen sich hier engagierter zeigen, es kann nicht sein, dass rechtskonform arbeitenden Unternehmen das Material ausgeht und damit eine Insolvenz droht, weil stattdessen Unternehmen wie das jetzt angezeigte die Umweltauflagen umgehen und enorme Profite einfahren wegen Umgehung der Entsorgungskosten von schadstoffbelastetem Altholz.“