Zugleich mahnt der Verband mehr Engagement der Länder bei der Umsetzung der Verordnung an.
„Der BDE begrüßt, dass die Umweltministerkonferenz einen wichtigen Pflock für das Regelwerk und die Phosphorrückgewinnung eingeschlagen hat. Jetzt ist eine entsprechende Umsetzung nötig“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Auf ihrer Sitzung Anfang Dezember hatte die Umweltministerkonferenz die in der Klärschlammverordnung geregelte Phosphorrückgewinnung ab 2029 bekräftigt und nachhaltige Bewirtschaftung dieses kritischen Rohstoffs hervorgehoben.
Nach den Worten von Verbandspräsident Kurth unterstützt der BDE auch den durch den UMK-Beschluss in Aussicht gestellten Dialog zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft. Dieser sei nötig, damit die Akteure ihren Beitrag für den benötigten Umbau der Behandlungs- und Verwertungsinfrastrukturen leisten können. Es gebe einen großen Gesprächsbedarf zu den aktuellen Herausforderungen. Zugleich brauche es jetzt zügige politische Entscheidungen zu den bereits seit Langem bekannten Herausforderungen, wie bei Fragen zur zulässigen Umlagefähigkeit von Kosten für die Phosphorrückgewinnung auf die Abwassergebühren.
Dabei moniert der BDE, dass diese Fragen bereits seit der Novelle der Verordnung im Jahr 2017 im Raum stünden und längst hätten beantwortet werden können. Nach Ansicht des BDE müssen die Länder nun schnell in dieser Frage handeln, die Umlagefähigkeit klarstellen und koordiniert und bundeseinheitlich vorgehen, damit die für die Phosphorrückgewinnung nötigen Investitionen ausgelöst werden.
Zudem vermisst der BDE im UMK-Beschluss klare Aussagen zu der Frage, wie mit den bestehenden Ausnahmeregelungen bei der Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsasche umzugehen ist und hebt dabei hervor, dass die aktuelle Art der Lagerung der Aschen eine spätere Rückgewinnung des Phosphors aus den Aschen nicht zulässt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Rückgewinnung des lebensnotwendigen Phosphors bleibt eine Hauptaufgabe. Deshalb ist es dringend nötig, klare Standards für die Praxis zu erarbeiten. Zugleich ist es wichtig, auf Seiten der Abwasser- und Klärschlammentsorger ausreichende Rückstellungen zu bilden, um bereits vom ersten Tag an die Methoden der hochwertigen Rückgewinnung von Phosphor einer reinen Zwischenlagerung in der Gebührenbelastung gleichzustellen und damit eine Verschiebung und Kumulation von Kosten in die Zukunft zu vermeiden. Unsere Mitgliedsunternehmen in diesem Bereich sind vorbereitet. Sie haben in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Verordnungsvorgaben viel in die Entwicklung von Technologien zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen investiert. Dabei konnten sie die technologische Reife in vielen Projekten eindrucksvoll belegen. Nun braucht es entsprechende Entscheidungen auf kommunaler Ebene zur Ausschreibung von Leistungen zur Phosphorrückgewinnung nach vorgelagerter Monoverbrennung.“