Die Recyclingverbände betonen die Notwendigkeit, den funktionierenden internationalen Handel mit Stahl- und Metallschrotten so wenig wie möglich durch überzogene administrative Vorgaben zu beeinträchtigen, da dies zu einer Verlangsamung der Schließung von Kreisläufen führt und im schlimmsten Fall etablierte Handelsbeziehungen zwischen Ländern gefährdet. Die Recyclingverbände kritisieren daher weiterhin, dass die Abfallverbringungsverordnung nicht zwischen unproblematischen und problematischen Abfällen unterscheidet und damit Exporthemmnisse für Metallschrott enthält, für die es keine ökologische Begründung gibt. Ebenfalls kritisch zu sehen ist, dass viele Details erst durch delegierte Rechtsakte konkretisiert werden müssen, was zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt und sich negativ auf bestehende Planungen und Investitionen auswirkt. VDM und BDSV werden sich weiterhin aktiv an der Gestaltung dieser Prozesse beteiligen und die Umsetzung der Vereinbarungen aufmerksam verfolgen.
VDM und BDSV begrüßen die Einigung zum Critical Raw Materials Act als Anerkennung der Recyclingwirtschaft als wichtige Säule der Rohstoffwirtschaft. Sie stellen jedoch fest, dass 15-monatige Genehmigungsverfahren für Recyclingprojekte angesichts der Vorgaben durch andere Verordnungen und verschärfte nationale Umweltgesetze im Vollzug wohl eher unrealistisch bleiben und entsprechend keine bahnbrechende Errungenschaft darstellen. Darüber hinaus weisen die Verbände darauf hin, dass zukünftige Rohstoffpartnerschaften auch die Handelsbeziehungen innerhalb der Recyclingwirtschaft berücksichtigen sollten und verweisen auf den Abschluss der „Dialogplattform Recyclingrohstoffe“ der Deutschen Rohstoffagentur (DERA), in dem betont wird, dass globale Wertschöpfungsketten in der Produktion auch zu globalen Wertschöpfungsketten in der Recyclingwirtschaft führen.